Full text : Archiv für öffentliches Recht. Band 40 (40)

Nr.  42.  933

Rückseite  der  Beilage  2.

Belehrung  über  die  Tollwut  der  Bunde.

Die  Tollwut  ist  eine  Krankheit,  die  hauptsächlich  durch  den  Speichel  wutkranker  Hunde  auf  alle  warmblütigen
Tiere  und  auf  den  Menschen  übertragen  werden  kann.  Die  Ubertragung  auf  Menschen  erfolgt  durch  Biß,  Lecken  oder
zufällige  Besudelung  mit  dem  Speichel  wutkranker  Tiere,  und  zwar  ist  die  Gefahr  der  Ansteckung  stets  gegeben,  wenn  der
Speichel  mit  einer  wunden  Stelle  der  Haut  in  Berührung  kommt.  Die  kleinsten  Verletzungen  sind  in  dieser  Beziehung
ebenso  gefährlich  wie  größere  wunde  Stellen.

Kennzeichen  der  Tollwut  bei  Hunden.  Die  Tollwut  tritt  unter  sehr  wechselnden  Erscheinungen  auf.  Zu
ihrer  Erkennung  sind  daher  alle,  auch  geringfügige  Veränderungen  in  den  Lebensäußerungen  des  Hundes  zu  beachten.  Das
Benehmen  wutkranker  Tiere  verändert  sich.  Lebhafte  Hunde  werden  mürrisch,  verkriechen  sich  oder  sind  besonders  aufgeregt.
Furchtsame,  schüchterne  Hunde  werden  dreist  und  drängen  sich  an  Personen  heran,  die  sie  früher  gemieden  haben.  Gutmütige
Hunde  zeigen  sich  auffallend  reizbar  und  schnappen  nach  der  Hand,  die  sie  streicheln  will.  An  den  meisten  wutkranken  Hunden
ist  eine  gewisse  Unruhe  zu  beobachten.  Sie  laufen  hin  und  her,  vertauschen  häufig  ihre  Lagerstätte,  schnappen  wohl  auch  in
die  Luft,  schrecken  zusammen  oder  bellen  ohne  jegliche  Ursache.  Die  Unruhe  und  die  Reizbarkeit  der  Tiere  nehmen  in  der
Regel  stetig  zu.  Bei  der  geringsten  Veranlassung  beißen  sie  und  zwar  nicht  nur  andere  Hunde,  Katzen  u.  dergl.,  sondern
auch  ihnen  bekannte  Personen  oder  schnappen  wenigstens  nach  ihnen.  Beinahe  immer  tritt  der  Trieb  zu  entweichen  ein.
Bald  bleiben  die  Hunde  kurze  Zeit  aus,  bald  durchlaufen  sie  größere  Strecken  und  kommen  nicht  selten  verstört,  zerzaust
uud  wohl  auch  blutig  zurück,  begrüßen  dabei  oft  noch  freundlich  ihren  Herrn  und  bekannte  Persönlichkeiten,  die  sie  dann  ganz
unversehens  beißen.  Ermüden  wutkranke  Hunde  auf  ihrer  Wanderung,  so  benützen  sie  jede  beliebige  Stelle  (Wege,  Gräben.
Heuhaufen  usw.)  zum  Lagerplatze.  Ernstlichst  muß  davor  gewarnt  werden,  solche,  wie  überhaupt  fremde  Hunde  an  sich  zu
locken  oder  zu  berühren.  Die  Aufregungserscheinungen  fehlen  gänzlich  in  den  Fällen  der  sog.  stillen  Wut,  bei  der  die  Tiere
von  Anfang  an  sehr  matt  sind,  weder  bellen  noch  beißen  und  bald  an  Lähmungen  zu  Grunde  gehen.

Die  Freßlust  fehlt  wutkranken  Hunden  entweder  gänzlich  oder  sie  ist  verändert.  Früher  wählerische  Hunde  fressen
alles,  was  ihnen  vorgesetzt  wird,  andere  fressen  wenig  oder  nichts,  meist  aber  verschlingen  sie  unverdauliche  Gegenstände  wie
Haare,  Stroh,  Holz  usw.  Die  meisten  wutkranken  Hunde  saufen  besonders  anfangs  noch  gierig  Wasser  und  stecken  dabei  den
Kopf  oft  tief  in  die  Flüssigkeit;  ein  verdächtiges  Zeichen  ist  stets  das  Auflecken  des  eigenen  Harnes.

Die  Stimme  wutkranker  Hunde  ist  fast  immer  verändert  und  läßt  sich  als  heiseres  Bellgeheul  vernehmen;  manche
wutkranke  Hunde  bleiben  gegen  ihre  Gewohnheit  stumm,  selbst  wenn  sie  gestraft  werden.

Hängenlassen  des  Unterkiefers,  Ausfließen  von  Speichel,  Lähmung  des  Hinterteils,  rasche  Abmagerung  sind  schon
Zeichen  der  vorgeschrittenen,  stets  tötlichen  Krankheit;  jedoch  vermögen  die  Tiere  auch  in  diesem  Zustande  noch
zu  beißen.

Die  angeführten  Erscheinungen  sind  durchaus  nicht  immer  alle  vorhanden;  schon  einzelne  davon  genügen,  um  einen
Hund  für  mindestens  wutverdächtig  zu  erklären.  Der  Verdacht  steigert  sich  zur  Gewißheit,  wenn  sich  die  Veränderungen  im
Benehmen,  in  der  Freßlust,  in  der  Stimme  und  der  Trieb  zum  Entweichen  zeigen;  stets  aber  soll  bei  dem
leisesten  Zweifel  ein  Tierarzt  zu.  Rate  gezogen  werden.

Ist  ein  Mensch  von  einem  wutkranken  oder  wutverdächtigen  Tiere  gebissen  worden,  so  ist  in  allen  Fällen
sofort  ein  Arzt  zurufen.  Bis  zum  Eingreifen  des  Arztes  lasse  man  die  Wunde  so  gut  als  möglich  ausbluten,  setze  wo
es  angeht,  einen  sog.  trockenen  Schröpfkopf  darauf  (auch  in  Form  eines  erwärmten  Schnapsgläschens),  reinige  dann  die
Wunde  mit  frischabgekochtem  Wasser  oder,  wo  solches  nicht  sofort  zur  Hand  ist,  mit  Seifenwasser,  starker  Kochsalzlösung  oder
starker  Sodalauge  (wie  sie  zum  Waschen  gebraucht  wird)  oder  brenne  die  Wunde  mit  einem  glühend  gemachten  Eisen  (Schlüssel,
Nagel  oder  dergl.)  aus.  Befindet  sich  die  Verletzung  an  einem  Arme  oder  Beine,  so  ist  es  auch  nützlich,  das  verletzte  Glied
oberhalb  der  Wunde  (zwischen  dieser  und  dem  Rumpfe)  fest  zu  unterbinden.

Außer  diesen  vorläusigen  Maßnahmen  ist  jedoch  dringendst  zu  empfehlen,  daß  sich  die  gebissene  Person  unverzüglich
in  das  Kgl.  Institut  für  Infektionskrankheiten  in  Berlin  zur  Schutzimpfung  begebe.  Diese  besteht  in  einer  täglichen,
schmerzlosen  Einspritzung  unter  die  Haut,  sie  erfolgt  unentgeltlich,  nimmt  ungefähr  20—30  Tage  in  Anspruch  und  erfordert
in  der  Regel  nicht  einmal  das  Wohnen  in  dem  Institute.  Uber  alles  weitere  gibt  die  Distriktsverwaltungsbehörde  (Bezirksamt,
  Stadtmagistrat)  nähere  Auskunft.  Das  Hinausschieben  der  Schutzimpfung  kann  für  die  gebissene  Person  einen  verhängnisvollen
  Zeitverlust  bedeuten.

 

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