Nr. 42. 933
Rückseite der Beilage 2.
Belehrung über die Tollwut der Bunde.
Die Tollwut ist eine Krankheit, die hauptsächlich durch den Speichel wutkranker Hunde auf alle warmblütigen
Tiere und auf den Menschen übertragen werden kann. Die Ubertragung auf Menschen erfolgt durch Biß, Lecken oder
zufällige Besudelung mit dem Speichel wutkranker Tiere, und zwar ist die Gefahr der Ansteckung stets gegeben, wenn der
Speichel mit einer wunden Stelle der Haut in Berührung kommt. Die kleinsten Verletzungen sind in dieser Beziehung
ebenso gefährlich wie größere wunde Stellen.
Kennzeichen der Tollwut bei Hunden. Die Tollwut tritt unter sehr wechselnden Erscheinungen auf. Zu
ihrer Erkennung sind daher alle, auch geringfügige Veränderungen in den Lebensäußerungen des Hundes zu beachten. Das
Benehmen wutkranker Tiere verändert sich. Lebhafte Hunde werden mürrisch, verkriechen sich oder sind besonders aufgeregt.
Furchtsame, schüchterne Hunde werden dreist und drängen sich an Personen heran, die sie früher gemieden haben. Gutmütige
Hunde zeigen sich auffallend reizbar und schnappen nach der Hand, die sie streicheln will. An den meisten wutkranken Hunden
ist eine gewisse Unruhe zu beobachten. Sie laufen hin und her, vertauschen häufig ihre Lagerstätte, schnappen wohl auch in
die Luft, schrecken zusammen oder bellen ohne jegliche Ursache. Die Unruhe und die Reizbarkeit der Tiere nehmen in der
Regel stetig zu. Bei der geringsten Veranlassung beißen sie und zwar nicht nur andere Hunde, Katzen u. dergl., sondern
auch ihnen bekannte Personen oder schnappen wenigstens nach ihnen. Beinahe immer tritt der Trieb zu entweichen ein.
Bald bleiben die Hunde kurze Zeit aus, bald durchlaufen sie größere Strecken und kommen nicht selten verstört, zerzaust
uud wohl auch blutig zurück, begrüßen dabei oft noch freundlich ihren Herrn und bekannte Persönlichkeiten, die sie dann ganz
unversehens beißen. Ermüden wutkranke Hunde auf ihrer Wanderung, so benützen sie jede beliebige Stelle (Wege, Gräben.
Heuhaufen usw.) zum Lagerplatze. Ernstlichst muß davor gewarnt werden, solche, wie überhaupt fremde Hunde an sich zu
locken oder zu berühren. Die Aufregungserscheinungen fehlen gänzlich in den Fällen der sog. stillen Wut, bei der die Tiere
von Anfang an sehr matt sind, weder bellen noch beißen und bald an Lähmungen zu Grunde gehen.
Die Freßlust fehlt wutkranken Hunden entweder gänzlich oder sie ist verändert. Früher wählerische Hunde fressen
alles, was ihnen vorgesetzt wird, andere fressen wenig oder nichts, meist aber verschlingen sie unverdauliche Gegenstände wie
Haare, Stroh, Holz usw. Die meisten wutkranken Hunde saufen besonders anfangs noch gierig Wasser und stecken dabei den
Kopf oft tief in die Flüssigkeit; ein verdächtiges Zeichen ist stets das Auflecken des eigenen Harnes.
Die Stimme wutkranker Hunde ist fast immer verändert und läßt sich als heiseres Bellgeheul vernehmen; manche
wutkranke Hunde bleiben gegen ihre Gewohnheit stumm, selbst wenn sie gestraft werden.
Hängenlassen des Unterkiefers, Ausfließen von Speichel, Lähmung des Hinterteils, rasche Abmagerung sind schon
Zeichen der vorgeschrittenen, stets tötlichen Krankheit; jedoch vermögen die Tiere auch in diesem Zustande noch
zu beißen.
Die angeführten Erscheinungen sind durchaus nicht immer alle vorhanden; schon einzelne davon genügen, um einen
Hund für mindestens wutverdächtig zu erklären. Der Verdacht steigert sich zur Gewißheit, wenn sich die Veränderungen im
Benehmen, in der Freßlust, in der Stimme und der Trieb zum Entweichen zeigen; stets aber soll bei dem
leisesten Zweifel ein Tierarzt zu. Rate gezogen werden.
Ist ein Mensch von einem wutkranken oder wutverdächtigen Tiere gebissen worden, so ist in allen Fällen
sofort ein Arzt zurufen. Bis zum Eingreifen des Arztes lasse man die Wunde so gut als möglich ausbluten, setze wo
es angeht, einen sog. trockenen Schröpfkopf darauf (auch in Form eines erwärmten Schnapsgläschens), reinige dann die
Wunde mit frischabgekochtem Wasser oder, wo solches nicht sofort zur Hand ist, mit Seifenwasser, starker Kochsalzlösung oder
starker Sodalauge (wie sie zum Waschen gebraucht wird) oder brenne die Wunde mit einem glühend gemachten Eisen (Schlüssel,
Nagel oder dergl.) aus. Befindet sich die Verletzung an einem Arme oder Beine, so ist es auch nützlich, das verletzte Glied
oberhalb der Wunde (zwischen dieser und dem Rumpfe) fest zu unterbinden.
Außer diesen vorläusigen Maßnahmen ist jedoch dringendst zu empfehlen, daß sich die gebissene Person unverzüglich
in das Kgl. Institut für Infektionskrankheiten in Berlin zur Schutzimpfung begebe. Diese besteht in einer täglichen,
schmerzlosen Einspritzung unter die Haut, sie erfolgt unentgeltlich, nimmt ungefähr 20—30 Tage in Anspruch und erfordert
in der Regel nicht einmal das Wohnen in dem Institute. Uber alles weitere gibt die Distriktsverwaltungsbehörde (Bezirksamt,
Stadtmagistrat) nähere Auskunft. Das Hinausschieben der Schutzimpfung kann für die gebissene Person einen verhängnisvollen
Zeitverlust bedeuten.
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