Die Vermählung. 107
wurde ihm sehr schwer. Die Aufführung der Lalla Rookh war eine
harte Probe; aber er bestand sie. Jedoch im nächsten Jahre war seine
Kraft erschöpft; er begann auch körperlich unter seinem Entschlusse zu
leiden. Der König, von Mitgefühl ergriffen, versprach dem Prinzen,
„alles anzuwenden, was sich thun ließe, um zu sehen, ob es möglich sei,
eine Verbindung zu schließen, die er wünsche, da er der Hrinzeß Elise
sehr gut sei“. Allein das RKausministerium, mit der Feststellung der Frage
beauftragt, entschied, daß die Derbindung nicht standesgemäß sein würde.
Denn seit Friedrich dem Großen
stand der Grundsatz fest, daß nur
die Töchter der regierenden Fürstenhäuser
und der vormaligen
reichsständischen Landesberrn für
ebenbürtig gelten sollten: ein
Grundsatz, den auch König Friedrich
Wilhelm III. selbst anerkannt
hatte. Freilich der berühmte
Staatsrechtslehrer Eichhorn, von
dem Fürsten Radziwill zu einem
Gutachten aufgefordert, sprach
sich für die Sbenbürtigkeit des
Bauses Radziwill aus, aber
Savign, der große Jurist, wieder
gegen dieselbe.
Unter diesen Umständen
glaubte denn der König von
seinem Sohne, da die Frage der
Sbenbürtigkeit für die Thron- Priniessin Elise Madziwil.
folge bedeutungsvoll werden
konnte, den Verzicht auf seine Liebe verlangen zu müssen. Am 16. Februar
1822 hatten sie eine eingehende Unterredung darüber: der König
sprach herzlich und gerührt zu dem Hrinzen, hielt aber seine Forderung
aufrecht. Durch Reisen wollte er dem Sohne den Derzicht erleichtern:
er sandte ihn nach den Niederlanden, und zum Berbste nahm er ihn nach
Italien mit. Wohl fühlte sich der Hrinz durch die Reise innerlich „erfrischt“"
— aber überwunden hatte er seinen Schmerz noch lange nicht.
Die Frage der Sbenbürtigkeit wurde daher durch den König dem Staatsrate
unterbreitet; allein die Mehrheit desselben sprach sich dagegen aus.
Nun tauchte der Gedanke auf, daß der kinderlose Prinz August von