Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

M 62. 1181 
  
  
  
Aulage 6. 
Nachträgliche Anweisung. 
Die Güter-Abfertigungsstelle dei. Eisenbahn 
zu ersucheln) ich (wir), die mittelst Frachtbriefs, 
d. d. den len 19 zur Beförderung 
an 
zu .......·...·................. 
aufgelieferte, nachstehend bezeichnete Sendung 
Zeichen Art der . 
und Nummer. Anzahl. Verpackung. unhalt. Po 
ogramm. 
  
  
  
  
  
nicht an den im Frachtbrief bezeichneten Empfänger abzuliefern, sondern 
1. an meine (unsere) Adresse dahier zurückzuliefern. 
2. an in Station der 
Eisenbahn zu senden. 
3Z. nur gegen Bezahlung des Nachnahmebetrags von 
(mit Worten) 
abzuliefern. 
4. nicht gegen Bezahlung des im Frachtbrief angegebenen, sondern des Nachnahme- 
betrags von 
— (mit Worten) 
abzuliefern. 
5. ohne Erhebung einer Nachnahme abzuliefern. 
6. frachtfrei abzuliefern. 
(Unterschrift.) 
  
Anmerkun g. Diejenigen Theile des Formulars, welche auf den einzelnen Fall nicht passen, sind zu 
durchstreichen. 
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