Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

15. 105 
III. 
VI. 
VII. 
J. 
II. 
2. das Bieh, Werth 26 975 -X. 
3. die Oekonomie-Geräthschaften und Einrichtungsgegenstände, Werth 8730 . 
Bezüglich der Oekonomie der nöthige Samen und das je bis zur nächsten Ernte 
hinreichende Speisegetreide. 
Bezüglich der Brauerei der nach dem zur Zeit der Fideikommißfolge sich bezeigendem 
Betrieb des Braugeschäftes nothwendige halbjährige Vorrath. 
Aktiokapitalien. 
109582 Mark 63 Pfennig Hypothekkapitalien und 5000 Mark Kurrentforderungen, 
verzeichnet in einer bei den Akten liegenden Zusammenstellung vom 23. Februar 1899. 
Werthpapiere. 
Zwanzig Aktien der bayr. Hypotheken= und Wechselbank im Neunwerthe von je 500 
Gulden, zusammen 10000 Gulden, 
verzeichnet in der vorerwähnten Zusammenstellung vom 23. Februar 1899. 
Der freiherrlich von Gumppenberg'schen Gutsherrschaft Baierbach steht im Wechsel mit 
dem jeweiligen Pfarrer in Hofkirchen das Präsentationsrecht bezüglich des 
Curatbenefiziums Baierbach zu. 
§ 2. 
Auf dem Fideikommiß haften folgende Lasten: 
1 Neuere Bodenzinse zu 4% zur Staatskasse . 59 4 51 J 
2. Kornbodenzins zur Staatskasse . 26 JX 25 J 
3. Erhöhte Bodenzinse zu 4% zur Ablösungskasse. 502 A.913. 
An den Benefiziaten von Baierbach 
1. von dem jeweiligen Besitzer des Schloßgutes Baierbach 
an Getreide jährlich 
ein Schäffel Weizen im Anschlag von 12 fl. = 20 4 57 — 
ein Schäffel Korn „ „ „ 10 fl = 17 4 14 3 
ein Schäffel Gerste „ „ „ 8 fl. — 13 A. 714 
zwei Eimer Winterbier „ „ „ 6 fl. = 10 + 28 4 
zwei Eimer Sommerbier „ „ 8 fl. = 13 4+ 71 J 
zwei Klafter weiches Brennholz im Anschlag von 6 fl. = 10 + 28 J— 
2. von den zugekauften Anwesen jährlich, und zwar von Haus Nr. 48 in Baierbach 
3 fl. baar und 2 Vierling Getreide, 
von Haus Nr. 2 in Baierbach 1 fl. 12 kr. baar und ein Vierling Getreide, 
von Haus Nr. 3 in Baierbach 1 fl. 2 kr. baar und ein Vierling Getreide, 
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