Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

28. 315 
gewähren, wenn durch die Bescheinigung eines landwirthschaftlichen 
Bezirksausschusses oder eines dem Landesverband landwirthschaftlicher 
Darlehenskassenvereine angeschlossenen Vereines der Nachweis erbracht 
wird, daß die verfrachteten Gegenstände als Saatgetreide 2c. im land- 
wirthschaftlichen Betriebe des Empfängers Verwendung gefunden haben, 
oder von einem der genannten Ausschüsse beziehungsweise Vereine 
unter deren Mitglieder zur Verwendung in ihrem Betriebe vertheilt 
worden sind. Bei Sendungen, welche an die Adresse eines land- 
wirthschaftlichen Bezirksausschusses oder eines der genannten Vereine 
gerichtet sind, wird vom Nachweis der Verwendung abgesehen; 
2) landwirthschaftlichen Genossenschaften mit unbeschränkter Haftpflicht 
eine vierteljährige Stundung ihrer Eisenbahnfrachten ohne Hinterlegung 
einer Kaution einzuräumen," 
ist am 1. Juni 1898 mit Unserer Genehmigung in Vollzug gesetzt worden. 
§ 33. 
Von den Anträgen zu Kap. 1 § 2 der Ausgaben des Etats der Staatseisenbahnverwaltung: 
„1) die von der k. Staatsregierung in Folge Ermächtigung des Landtages 
während der XXIII. Finanzperiode bewirkte Vermehrung des Fahrdienst- 
personals um 188 Stellen (Seite 74 der Erläuterungen zum Etat) sei zu 
genehmigen und 
2) die Ermächtigung zur Vermehrung der statusmäßigen Bediensteten unter 
den gleichen Voraussetzungen, wie früher, auch für die XXIV. Finanz- 
periode zu ertheilen," 
haben Wir Kenntniß genommen. Die Verkehrsmehrung hat dem k. Staatsministerium des 
Kgl. Hauses und des Aeußern bereits Anlaß gegeben, von der ertheilten Ermächtigung 
Gebrauch zu machen. 
§ 34. 
Der an die k. Staatsregierung gerichteten Bitte, 
„1) die Einführung von Arbeiterausschüssen für die bei den Eisenbahnen im 
Taglohn beschäftigten Personen wie bei den Werkstätten und Imprägnir= 
anstalten in Aussicht zu nehmen; 
2) anzuordnen, daß bei der Berathung von Dienstesvorschriften auch ältere, 
erfahrene Arbeiter und Bedienstete der in Betracht kommenden Kategorien 
nach Bedürfniß gehört werden," 5r
	        
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