M3.
10.
Nach Maßgabe des § 40 der Satzungen werden bestimmt:
a) als Mitglieder des Verwaltungsraths:
1. Oberstlieutenant Graf, etatsmäßiger Stabs-Offizier im 2. Infanterie-Regiment,
2. Major Vogl, Abtheilungs-Kommandeur im 1 Feld-Artillerie-Regiment,
3Z. Major Freiherr Kreß von Kressenstein, Bataillons-Kommandeur im In-
fanterie-Leib-Regiment,
Hauptmann Rosenberger, Kompagnie-Chef im 1. Fuß-Artillerie-Regiment,
Generaloberarzt Or Schmid der Kommandantur München.
Wirklicher Geheimer Kriegsrath Heiß, vortragender Rath im Kriegsministerium,
Oberauditeur Richter des General-Auditoriats.
Geheimer Kriegsrath von Zabuesnig, Vorstand der Intendantur der
militärischen Institute.
b) als Ersatzmänner:
Oberstlieutenant Loc im 1. Pionier-Bataillon, Führer des Pionier-Detachements,
Major Pracher, etatsmäßiger Stabsoffizier im 1. Schweren Reiter-Regiment,
Major von Furtenbach, Bataillons-Commandeur im 1. Iufanterie-Regiment,
Hauptmann Gutmayr, Batterie-Chef im 3. Feld-Artillerie-Regiment,
Oberstabsarzt Dr. Fink, Regiments-Arzt im Infanterie-Leib-Regiment,
Oberstabsauditeur Lindl des Militär-Bezirks-Gerichts München,
Intendantur-Rath Dorner der Intendantur I. Armee Corps,
Intendantur-Rath Nies, Vorstand der Intendantur der 1. Diodision.
München, den 15. Januar 1899.
Frhr. v. Asch.
ZButzungen
des Anterstützungsvereins für die Ginterbliebenen
der
Ofiiziere, Sanitätsoffiziere und oberen Leamten des fRöniglich Bayerischen Heeres.
o d m .
e —
I. Abschnitt.
Unterstützungsverein.
§ 1.
Der Zweck des Vereins ist, den Hinterbliebenen seiner Mitglieder Unterstützungen zu
gewähren, unbeschadet der Ansprüche jeder Art, welche denselben auf den Bezug von Pensionen
oder Unterhalt zustehen mögen.