Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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rseh und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
    
  
MÆ 35. 
München, den 15. Juli 1899. 
  
  
  
  
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 3. Juli 1899, die Ausgabe von Pfandbriefen der Pfälzischen Hypothekenbank in 
Ludwigshafen a. Rh. betreffend. — Bekanntmachung vom 4. Juli 1899, Ausgabe von Schuld- 
verschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde Nürnberg betreffend. — Bekauntmachung vom 
7. Juli 1899. Gesuch der bayerischen Bodencreditanstalt in Würzburg um die Genehmigung zur Ausgabe 
von Pfandbriefen betreffend. — Bekanntmachung vom 8. Juli 1899, Ausgabe von Pfandbriefen 
betreffend. — Hofdienst-Nachricht. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. 
  
  
Nr. 13851. 
Bekanntmachung, die Ausgabe von Pfandbriefen der Pfälzischen Hypothekenbank in 
Ludwigshafen a. Rh. betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen 
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde der Pfälzischen Hypothekenbank die Ausgabe 
zweier Serien 4% iger Pfandbriefe zu je 10 Millionen Mark (Nr. XVIII und XXlh, 
mit deren Begebung schon in den Jahren 1892 und bezw. 1894 begonnen wurde, im 
Restbetrage von 10 407000 „X, und zwar an Stelle eines entsprechenden Betrags der mit 
Ministerial-Entschließung vom 18. Februar 1898 Nr. 3316 zur Emission genehmigten 
3 ½ % igen Pfandbriefe bewilligt. 
München, den 3. Juli 1899. 
. v. Feilitzsch. 
rhr. v. Feilitzsch 7¾
	        
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