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Nr. 15597 I.
Bekanntmachung, den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze betreffend.
K. IStaatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 23. Oktober 1897 Nr. 148231.
(Gesetz und Verordnungsblatt Seite 351 f.) und vom 8. Oktober 1898 Nr. 14537 1. (Ge-
setz= und Verordnungs-Blatt Seite 583) wird gemäß § 48 des Unfallversicherungsgesetzes
vom 6. Juli 1884 hiemit bekannt gegeben, daß dem Schiedsgerichte für die k. Post-
und Telegraphenverwaltung als Mitglieder, welche gemäß § 47 Absatz 4 bis 6
des angeführten Gesetzes von den Vertretern der Arbeiter gewählt sind, nunmehr angehören:
als erster Beisitzer: Telegraphenvorarbeiter Gabriel Gruber in München,
„ „ Stellvertreter: Telegraphenvorarbeiter Johann Aner in Bamberg,
„ zweiter Stellvertreter: Postaushelfer Johann Bauer in München,
„ „ Beisitzer: Telephonvorarbeiter Mathias Sigl in München,
„ erster Stellvertreter: Telegraphenvorarbeiter Johann Ankofer in München,
„zweiter „ Telegraphenvorarbeiter Sebastian Stickler in München.
München, den 21. Oktober 1899.
Tr. Frhr. v. Crailsheim.
Nr. 22605.
Bekanntmachung, die Verlegung des Forstamtssitzes von Lemberg nach Hinterweidenthal betreffend.
+Kl. Staatsministerium der Finanzen.
Im Namen Seiner Moajestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben mit Allerhöchster Entschließung vom 18. Oktober l. Is. zu genehmigen
geruht, daß das seitherige Forstamt Lemberg nach Verlegung seines Sitzes nach Hinter-
weidenthal die Bezeichnung „Forstamt Hinterweidenthal-West“ und das seitherige
Forstamt Hinterweidenthal die Bezeichnung „Forstamt Hinterweidenthal-Ost“ führe.
München, den 21. Oktober 1899.
Dr. Frhr. v. Riedel.