Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Geseh= und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
54. 
München, den 15. November 1899. 
  
  
  
  
  
Inhalt: 
Röniglich Allerhöchste Entschließung vom 13. November 1899, die Verlängerung des Landtages betreffend. 
Bekanntmachung vom 10. November 1899, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. — 
Bekanntmachung vom 10. November 1899. Gesuch der bayerischen Vereinsbank um die Genehmigung zur 
Ausgabe von 4 prozentigen Pfandbriefen betreffend. — Bekauntmachung vom 11. November 1899, Ver- 
legung des Forstamts Krottensee nach Neuhaus a. P. betreffend. — Bekanntmachung vom 7. November 1899, 
Gräflich von Berchem'sches Familienfideikommiß betreffend. — Hoftitel-Verleihung. — Ordens Verleihungen. 
— Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. 
  
Nr. 24465. 
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Verlängerung des Landtages betreffend. 
Im Mamen Seiner Majestät des Königs. 
Tlitpol!. 
umn Gonts Gucden Künilliter prinj uon Bauern. 
Regent. 
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getreue! 
Wir finden Uns bewogen, die nach Vorschrift des Titel VII § 22 Abs. III der 
Verfassungs-Urkunde zu Ende gehende Dauer der Sitzungen des gegenwärtig versammelten 
gandtags bis zum 31. Januar des nächsten Jahres zu verlängern. 
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