Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Wo in dieser Ordnung auf die Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen, die Signal- 
ordnung, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen, die Verkehrsordnung und die sonstigen 
für die Sicherheit des Betriebes erlassenen Vorschriften hingewiesen ist, haben für die 
bayerischen Eisenbahnen die einschlägigen bayerischen Bestimmungen Anwendung zu finden. 
München, den 26. Februar 1899. 
Luitpold, 
Prinz von Sayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Crailsheim. Frhr. v. Asch. 
  
Ordens-Verleihungen. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pokd, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 27. November 1898 
allergnädigst bewogen gefunden, zu Mitgliedern 
des Maximilians-Ordens für Missenschaft 
und Kunst, Abtheilung für Wissenschaft, zu 
ernennen: 
den ordentlichen Professor an der k. Uni- 
versität München, Dr. Ernst Kuhn, 
den k. preußischen Geheimen Regierungs- 
rath und Universitätsprofessoar Dr. Karl 
Weinhold in Berlin, 
den k. Geheimen Rath und Universitäts- 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
von Bever. 
  
professor Dr. Karl Wilhelm Ritter von 
Kupffer in München, 
den k. preußischen Geheimen Regierungs- 
rath und Universitätsprofessor Dr. Felix Klein 
in Göttingen, 
den k. preußischen Geheimen Regierungs- 
rath und Universitätsprofessor Dr. Emil 
Fischer in Berlin; 
ferner haben Sich Seine Königliche 
Hoheit Prinz Luitpold, des König- 
reichs Bayern Verweser, unter'm 
7. Februar ds. Is. allergnädigst bewogen 
gefunden, dem k. und k. Garde-Oberlientenant 
Adolf Deitenhofen Edlen von Neuen- 
stamm in Wien den Verdienstorden vom 
heiligen Michael IV. Klasse 
zu verleihen.
	        
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