IV.
Mündliche und schriftliche Hausaufgaben.
In betreff der Frage, ob wir mündliche oder schriftliche
Hausarbeiten stellen, oder ob wir beide vereinigen sollen,
haben wir im ı. Abschnitt dieser Arbeit (Seite 4) gesehen,
daß Dannenberg alle sogenannten mündlichen Arbeiten, mag
es sich um die „Aneignung des Gredächtnisstoffes‘“ oder um
die „Befestigung des Grelernten‘“ oder um die „Erziehung zu
selbständiger geistiger Tätigkeit‘‘ handeln, wenigstens für die
unteren und mittleren Klassen aus dem Hausaufgabenpensum
gestrichen haben will. Die schriftlichen will er auf solche
beschränkt wissen, die entweder der Anleitung zur „Ordnung
und Sauberkeit‘ dienen oder zur „Einübung des in der Schule
Gelernten‘‘ unerläßlich sind. Nur die mündlichen Aufgaben
sind es nämlich nach Dannenberg, die unberechenbare Zeit in
Anspruch nehmen und unberechenbare Unruhe im Gemüt des
Schülers erzeugen können.)
Ich weiß nicht, ob diese Ansicht Dannenbergs so ohne
weiteres generalisiert werden darf. Nach dem Resultate
meiner Erhebungen, die ich in der Untertertia einer Oberrealschule
veranstaltet habe, und die ich in der Zeitschrift für
Schulgesundheitspflege 1906 Nr. ı veröffentlicht habe, hat
sie sich wenigstens, was die Zeit anlangt, nicht bestätigt.
Wenn ich die Fächer betrachte, in denen nur mündliche
Aufgaben gestellt werden, so finde ich als Durchschnittsarbeitszeiten
zu Hause für Religion ı7 Minuten, für Geographie
ıı Minuten, Geschichte ı5 Minuten, Geometrie (in der auf
dieser Stufe vorwiegend mündliche Aufgaben gegeben werden)
ıı Minuten, Englisch und Französisch (es wurden niemals
schriftliche Hausaufgaben in diesen beiden Fächern in dieser
Klasse erteilt) 15 bezw. ı8 Minuten, dagegen haben wir für
Algebra (wo fast regelmäßig schriftliche Aufgaben gestellt
waren) 20 Minuten, und für Deutsch, wo sehr oft schriftliche
Aufsatzentwürfe gegeben waren 30 Minuten. (Man vergleiche
*) Vergl. hierüber diese Arbeit S. 4.