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(aus dem Lehrgebiete des ersten Kurses), Physik, technische Mechanik, Baukonstruktions—
lehre für Hochbauten,
c) für die chemisch-technische Abtheilung (10 Gegenstände): Religionslehre, deutsche
Sprache, französische Sprache, englische Sprache, Mathematik (aus dem Lehrgebiete
des ersten Kurses), Physik, allgemeine (anorganische oder organische) Chemie, technische
Chemie, Mineralogie, praktische Arbeit im Laboratorium.
2. Diese schriftliche Prüfung wird in folgender Weise abgehalten:
am 1. Prüfungstage:
a) gemeinsam für alle Abtheilungen:
eine deutsche Ausarbeitung von 7—11 Uhr,
b) gesondert nach Abtheilungen:
für die Schüler der mechanisch-technischen Abtheilung und der bautechnischen Abtheilungen:
darstellende Geometrie von 3—5⅛ Uhr,
für die Schüler der chemisch-technischen Abtheilung:
Mathematik von 3—4½ Uhr,
Mineralogie von 4½—6 Uhr;
am 2. Prüfungstage:
gemeinsam für alle Abtheilungen:
eine Uebersetzung aus dem Deutschen in das Englische von 7 10 Uhr,
Religionslehre von 10¼1—12 Uhr,
eine Uebersetzung aus dem Französischen in's Deutsche von 4—6½⅛ Uhr,
(für letztere Uebersetzung ist der Text an die Schüler zu vertheilen);
am 3. Prüfungstage:
a) gesondert nach Abtheilungen:
für die Schüler der mechanisch-technischen Abtheilung und der bautechnischen Abtheilungen:
Mathematik von 7—9 Uhr,
technische Mechanik von 9—11 Uhr,
für die Schüler der chemisch-technischen Abtheilung:
allgemeine (anorganische oder organische) Chemie von 7—9 Uhr,
technische Chemie von 9—11 Uhr,
b) gemeinsam für alle Abtheilungen:
Physik von 3—5 Uhr;
am 4. Prüfungstage:
Aufgabe aus den behandelten Fachgegenständen, d. i. aus Maschinenzeichnen
und Maschinenelementen für die mechanisch--technische Abtheilung, aus Bau-
konstruktionslehre für Hochbauten für die beiden bautechnischen Abtheilungen,