Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

„ 50. 1041 
Beilage I. 
Tebrpläne. 
I. Für alle Abtheilungen. 
Religion. 
I. u. II. Kurs: 2 St. Unterricht. 
Der Religionsunterricht wird nach den hierüber ergehenden besonderen Bestimmungen 
ertheilt. 
Deutsche Sprache. 
I. u. II. Kurs: 2 St. Unterricht. 
Lektüre ausgewählter Stücke aus der neueren deutschen Literatur. Eingehende Begründung 
der Theorie des deutschen Aufsatzes. Im Anschluß an die Aussätze Dispositionsübungen 
und Stillehre, sowie gelegentliche Wiederholung wichtiger Regeln der Grammatik. Uebungen 
im freien Vortrage. Die Themata zu den schriftlichen Uebungen und mündlichen Vorträgen 
sind vorzugsweise der Klassen-Lektüre, dem im Geschichts= und Geographieunterrichte behandelten 
Lehrstoffe, sowie dem durch den sonstigen Studiengang der Schüler bestimmten Gedankenkreise 
zu entnehmen. 
Geschichte. 
I. und II. Kurs: 2 St. Unterricht. 
Uebersicht der Geschichte der europäischen Staaten vom Ausgange des 17. Jahrhunderts 
bis auf unsere Zeit mit besonderer Betonung der deutschen und bayerischen Geschichte und 
unter steter Berücksichtigung der physischen und wirthschaftlichen Geographie. 
Französische Sprache. 
I. Kurs: 2 St. Unterricht. 
Lektüre französischer Werke aus der Literatur des 18. und 19. Jahrhunderts mit 
Betonung der staatlichen und sozialen Einrichtungen, der Geographie und Geschichte Frank- 
reichs; Nacherzählungen, Beschreibungen, Briefe und sonstige leichtere Aufsätze in französischer 
Sprache. Uebersetzungen aus dem Deutschen in das Französische. Gelegentliche Wiederholung 
und Vertiefung der Grammatik im Anschlusse an die Lektüre und die schriftlichen Uebungen. 
Besonderer Nachdruck ist auf die Sprechübungen zu legen, welche sich an den Inhalt des 
durchgearbeiteten Lehrstoffes anschließen müssen. 
II. Kurs: 2 St. Unterricht. 
Fortsetzung der Lektüre; Fertigung von Aufsätzen und Geschäftsbriefen. Sprechübungen 
wie im l. Kurs. 
162“
	        
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