Der Wasserbau. 117
Anzahl der Yondiesenlesenledig- |
lich Wasserbau als
$) -
Hochschule Professoren ordentliche Professobezw.
ren bezw. nicht nur
Dozenten nebenamtlich **)
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Aachen . . 2... 2*) _
Berlin. . . .. 2
Braunschweig . . . 1 1
Dresden . . . . . R| 1
Hannover 2 2
Karlsruhe . . .. 6 1
München. . . . . 1 —
Stuttgart . 3 1
Der Unterricht wird in der Form von Vorlesungen und
Übungen sowie durch Exkursionen erteilt. In neuester Zeit strebt
man an den meisten Hochschulen nach dem Vorgange von Dresden,
dem bereits Karlsruhe und Berlin gefolgt sind, die Errichtung besonderer
wasserbaulicher Versuchsanstalten .an, die sowohl die Vorlesungen
durch gelegentliche Demonstrationen unterstützen als auch
die Anstellung von selbständigen Versuchen ermöglichen sollen.
In den Vorlesungen wird allenthalben auf die während des
Vortrages an der Tafel entstehenden Skizzen ein sehr großer Wert
gelegt. Indem der Zuhörer die Zeichnung entstehen sieht, versetzt
er sich tiefer in die Einzelheiten einer verwickelten Konstruktion und
faßt diese schärfer und richtiger auf, als wenn man ihm die fertige
Zeichnung in die Hand gibt oder durch eine Wandtafel zur Anschauung
bringt. Auch erleichtert die auf die Skizze verwendete Zeit cs
dem Studierenden, dem Vortrage zu folgen, ganz abgeschen davon,
daß er durch das Nachzeichnen eine dringend nötige Fertigkeit im
Skizzicren erlangt. Während durch \Wandtafeln in möglichst großem
Maßstabe der Vortrag namentlich dann in vortrefflicher Weise ergänzt
wird, wenn entweder der vorzuführende Gegenstand sich durch eine
Tafelskizze nur schwer oder unter zu großen Zeitaufwande darstellen
läßt, so ist man von der früher weitgehenden Wertschätzung und
Vorführung von Modellen zurückgekommen, die jedoch bei verwickelteren
Anlagen die räumliche Anschauung gut unterstützen
*) Ein dritter Professor für landwirtschaftlichen Wasserbau wird demnächst eintreten.
**) Die übrigen Dozenten der Spalte 2 lesen noch andere Gebiete bezw. sind
nebenamtlich mit der Abhaltung von Vorlesungen und Übungen im Wasserbau beauftragt.
Vergl. hierzu Anlage I.