Volltext : Bismarcks Staatsrecht.

3

kannt  wurde,  rief  er  in  den  unitarisch  gesinnten  Kreisen  eine
große  Enttäuschung  hervor,  weil  er  den  bundesstaatlichen  Charakter,
  den  der  Verfassungsentwurf  der  Frankfurter  Nationalversammlung
  von  1848  zur  Schau  getragen  hatte,  ganz  und
gar  verleugnete.  Man  meinte,  nach  dem  neuen  Entwurfe  würde
das  Deutsche  Reich  im  wesentlichen  ein  Staatenbund  bleiben,
wie  es  der  alte  Deutsche  Bund  gewesen  war;  es  würde  nur  das
Gebilde  einer  Deutschen  Volksvertretung  eingeschoben.  Im  verfassungsgebenden
  Reichstage  von  1867  kam  es  darüber  zu  heißen
Kämpfen.  Es  gab  eine  große  Partei,  die  durch  die  Einschiebung
eines  verantwortlichen  Ministeriums,  eines  Oberhauses  und
durch  andere  Bestimmungen  das  Reich  in  einen    „wirklichen“
Bundesstaat  verwandeln  wollte.  Fürst  Bismarck  blieb  auf  der
ganzen  Linie  mit  seinen  Entwürfen  Sieger!  Er  stellte  sich  mit
aller  Entschiedenheit  auf  die  föderalistische  Seite.  Die  außerpreußischen
  Bundesstaaten  und  Regierungen  sollten  in  ihrer
Souveränität  und  Stellung  nicht  in  höherem  Maße,  als  unbedingt
  nötig  war,  beeinträchtigt,  der  Föderalismus  lediglich
durch  einzelne  unitarische  Bestandteile  modifiziert  werden.  Das
neue  Kaisertum,  das  Bismarck  wollte,  unterschied  sich  wesentlich
von  dem  Kaisertum,  das  die  Verfassung  der  Paulskirche  vom
28.  März  1849  annahm.  Damals  sollte  der  Erbkaiser  Träger
der  ganzen  Reichsgewalt  werden.  Alle  Fürsten,  alle  Staaten,
alle  Deutschen  wurden  gleichermaßen  seine  Untertanen.  Bismarck
verwarf  diesen  Plan,  weil  er  den  Beitritt  der  süddeutschen  Staaten
verhindert  hätte!  Er  griff  auf  die  Erfurter  Unionsverfassung
zurück,  welche  die  Träger  der  landesherrlichen  Gewalten  zum
Subjekt  der  neuen  Reichsgewalt  machte  und  Preußen  nur  gewisse
  Vorrechte  erteilte.

Diese  Konzession  Bismarcks  genügte  den  Partikularisten  aber
nicht!  In  Bayern  gibt  es  eine  Schule,  die  unter  der  Führung  Max
v.  Seydels  lehrt,  das  Reich  sei  eine  Vielheit  von  Staaten,  um
die  sich  bloß  ein  völkerrechtliches  Band  schlingt,  also,  kurz  gesagt,
ein  Staatenbund.  Die  Konsequenzen,  die  aus  der  Staatenbundtheorie
  hervorgehen,  sind  der  Anschauung,  zu  der  sich  Bismarck

1*