Full text : Protokolle der im October 1873 im Königlich Preußischen Unterrichts-Ministerium über verschiedene Fragen des höheren Schulwesens abgehaltenen Conferenz.

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einjähr.  Dienst  berechtigten  Secundaners  eines  Gymnasiums  oder
einer  Realschule  1.  O.  überragen  werde.

Seitens  des  Dr.  Löwe  wurde  noch  darauf  aufmerksam  gemacht,
  daß  man  demnächst,  nachdem  die  Kreisverfassung  sich  eingelebt
  haben  werde,  an  die  Errichtung  von  Mittelschulen  für  das
flache  Land  gehen  und  durch  deren  Schaffung  den  drohenden  Bruch
zwischen  Land=  und  Stadtbevölkerung  ausgleichen  müsse  Die  Beeechtigung
  zum  einjähr.  Militairdienst  wünsche  er  jedoch  für  diese
Schulen  nicht,  möchte  sie  vielmehr  um  jeden  Preis  davon  ferngehalten
  sehen.  6  .

Hinsichtlich  der  Frage,  um  die  es  sich  zunächst  handelte,  welche
der  bestehenden  Schulkategorien  für  entbehrlich  zu  halten  seien,
führr  *  Ostendorf  aus,  daß  bei  der  dermaligen  Schulorganiation
  keine  der  bestehenden  Kategorien  zu  entbehren  sei;  insbesondere
  legte  er  dar,  daß  die  Realschule  1.  O.  in  keinem  Falle
durch  das  gegenwärtige  Gymnasium  entbehrlich  gemacht  werden
könne.

r.  Hofmann  wollte  unter  höheren  Lehranstalten  alle  die
Schulen  verstanden  e  welche  einerseits  eine  größere  Unterrichtszeit
  und  bessere  Lehrkräfte  und  Lehrmittel  als  die  Volksschule
hätten,  und  andererseits  nicht  für  ein  bestimmtes  Fach  vorbereiten
wollten.  Sie  müßten  zwiefacher  Art  sein:  1.  höhere  Bürgerschulen
für  Solche,  welche  nöthigenfalls  bis  zum  vollendeten  16.  Jahre  in
der  Schule  bleiben,  und  dann  zu  einem  bürgerlichen  Beruf  überehen

  wollten;  diese  Schulen  müßten  einen  6jährigen  Cursus
staben  und  das  bestandene  Abgangsexamen  müßte  die  Berechtigung
um  einjähr.  Dienst  geben;  2.  höhere  Lehranstalten  im  engeren  Sinne
für  die,  welche  *  die  zum  wissenschaftlichen  Studium  erforderliche
Reife  des  Geistes  erwerben  wollten.  Sie  müßten  alle  einen
9  jährigen  Cursus  haben,  nicht  aber  dieselben  Lehrgegenstände.  Es
sei  vielmehr  bei  dem  jetzigen  Stande  der  Wissenschuften  durchaus
nöthig,  zweierlei  Vorbereitungsanstalten  zu  haben,  humanistische
und  realistische,  Gymnasien  mit  dem  Hauptbildungsmittel  der  alten
Sprachen,  und  Realschulen  mit  dem  Hauptbildungsmittel  der  Mathematik
  und  der  Naturwissenschaften  denn  zum  selbständigen  Studium
  einer  Wissenschaft  könne  man  nur  dadurch  heranbilden,  daß
man  den  Schüler  unter  immer  mehr  zurücktretender  Anleitung
wissenschaftlich  arbeiten  lasse.  Wissenschaftliche  Uebungen  könne
man  aber  nicht  anstellen,  wenn  die  Schüler  nicht  wenigstens  in
Einer  Wissenschaft  erheblich  weit  vorgerückt  seien.  Deshalb,  weil
für  das  Hauptfach  genügende  Zeit  vorhanden  sein  müsse,  könne  das
Gymnasium  von  seinen  lateinischen  und  griechischen  Stunden  nichts
abgeben,  und  die  Realschule  ihr  Latein  nicht  wohl  beibehalten.
Es  sei  mithin  auch  eine  Verschmelzung  beider  Anstalten  in  Eine
nicht  möglich,  ohne  ihre  geistungefähm  eit  für  ihre  eigentliche  Auf-3