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einjähr. Dienst berechtigten Secundaners eines Gymnasiums oder
einer Realschule 1. O. überragen werde.
Seitens des Dr. Löwe wurde noch darauf aufmerksam gemacht,
daß man demnächst, nachdem die Kreisverfassung sich eingelebt
haben werde, an die Errichtung von Mittelschulen für das
flache Land gehen und durch deren Schaffung den drohenden Bruch
zwischen Land= und Stadtbevölkerung ausgleichen müsse Die Beeechtigung
zum einjähr. Militairdienst wünsche er jedoch für diese
Schulen nicht, möchte sie vielmehr um jeden Preis davon ferngehalten
sehen. 6 .
Hinsichtlich der Frage, um die es sich zunächst handelte, welche
der bestehenden Schulkategorien für entbehrlich zu halten seien,
führr * Ostendorf aus, daß bei der dermaligen Schulorganiation
keine der bestehenden Kategorien zu entbehren sei; insbesondere
legte er dar, daß die Realschule 1. O. in keinem Falle
durch das gegenwärtige Gymnasium entbehrlich gemacht werden
könne.
r. Hofmann wollte unter höheren Lehranstalten alle die
Schulen verstanden e welche einerseits eine größere Unterrichtszeit
und bessere Lehrkräfte und Lehrmittel als die Volksschule
hätten, und andererseits nicht für ein bestimmtes Fach vorbereiten
wollten. Sie müßten zwiefacher Art sein: 1. höhere Bürgerschulen
für Solche, welche nöthigenfalls bis zum vollendeten 16. Jahre in
der Schule bleiben, und dann zu einem bürgerlichen Beruf überehen
wollten; diese Schulen müßten einen 6jährigen Cursus
staben und das bestandene Abgangsexamen müßte die Berechtigung
um einjähr. Dienst geben; 2. höhere Lehranstalten im engeren Sinne
für die, welche * die zum wissenschaftlichen Studium erforderliche
Reife des Geistes erwerben wollten. Sie müßten alle einen
9 jährigen Cursus haben, nicht aber dieselben Lehrgegenstände. Es
sei vielmehr bei dem jetzigen Stande der Wissenschuften durchaus
nöthig, zweierlei Vorbereitungsanstalten zu haben, humanistische
und realistische, Gymnasien mit dem Hauptbildungsmittel der alten
Sprachen, und Realschulen mit dem Hauptbildungsmittel der Mathematik
und der Naturwissenschaften denn zum selbständigen Studium
einer Wissenschaft könne man nur dadurch heranbilden, daß
man den Schüler unter immer mehr zurücktretender Anleitung
wissenschaftlich arbeiten lasse. Wissenschaftliche Uebungen könne
man aber nicht anstellen, wenn die Schüler nicht wenigstens in
Einer Wissenschaft erheblich weit vorgerückt seien. Deshalb, weil
für das Hauptfach genügende Zeit vorhanden sein müsse, könne das
Gymnasium von seinen lateinischen und griechischen Stunden nichts
abgeben, und die Realschule ihr Latein nicht wohl beibehalten.
Es sei mithin auch eine Verschmelzung beider Anstalten in Eine
nicht möglich, ohne ihre geistungefähm eit für ihre eigentliche Auf-3