Mittel- u. Südam.; Hansestädte: — V. d. Heidtsches Restript 87
über die Vermessung der zugesagten Ländereien, über unsicherheit der
Besitztitel und Willkür der Verwaltungsbehörden. In den mittel= und
sudamerikanischen Staaten herrschten eben noch keine klar geordneten
Verhältnisse. Namentlich Peru und Brasilien erwiesen sich als ein ergiebiges
Feld für gewissenlose Unternehmer und Auswanderungsagenten
Am unerquicklichsten erschienen die Zustände in einzelnen Teilen Brasiliens.
Die Spekulation hatte sich früher schon der schutzlosen deutschen
Auswanderung zugewendet. Vereinzelt waren ähnliche Mißstände auch
in Nordamerika hervorgetreten. Aber jetzt häuften sich die Fälle. Deutsche
Zuwanderer gerieten in eine neue Art von Sklaverei. Sie sahen sich
unter wucherischen Bedingungen an die Scholle gebunden, sich und ihre
Kinder einem schnöden Menschenhandel ausgeliefert. Engländer oder
Franzosen hätte man so nie zu behandeln gewaogt. Angesichts solcher
Vorkommnisse hat die preußische Regierung am 3. November 1850
jede Vermittelung von Auswanderung nach Brasilien untersagt. Es
ist das vielberufene v. d. Heydtsche Reskript. Baden und Württemberg
schlossen sich dem preußischen Vorgehen an. Damit war für die deutschen
Landesteile, die die zahlreichsten Auswanderer stellten, der Weg
nach Brasilien, wenn auch nicht ganz verlegt, so doch erheblich erschwert.
Es war zugleich der ganzen deutschen Reederei ein empfindlicher Schlag
versetzt. Denn ganz wurde auch aus den gesperrten Gebieten die Auswanderung
nach Brasilien nicht verhindert; sie mußte jetzt nur den Weg
über Antwerpen und Amsterdam nehmen. Glücklicher wäre zweifellos
ein Einschreiten bei der brasilianischen Regierung gewesen. Aber ein
solches hätte angesichts der Flottenohnmacht der beteiligten deutschen
Staaten schwerlich den nötigen Eindruck gemacht. So blieb keine andere
Wahl. Nur das schroffe Verbot schien den Mißbräuchen vorbeugen zu
konnen. Freilich wurde mit dem Verbot die Überführung des deutschen
Bevölkerungsüberschusses in zukunftsreiche Gebiete für längere Zeit
unterbunden. Erst 1896 ist das Heidtsche Reskript aufgehoben worden.
Seitdem macht die deutsche Besiedelung in Brasilien stattliche Fortschritte.
1897 hat der seit 1849 bestehende Hamburgische Kolonialverein
unter Teilnahme zahlreicher Exportfirmen und der ersten deutschen
Reedereien zur „Hanseatischen Kolonialgesellschaft" sich erweitert.
An jenem Zeitpunkt hatte die deutsche Auswanderung auch schon nach
Chile und Argentinien sich gewendet und die zunehmende Verflechtung
des Deutschen Reiches in den Weltverkehr hatte mehr und mehr in
alle Teile Mittel-- und Südamerikas tüchtige Einzelkräfte geführt.