Full text : Bismarcks Staatsrecht.

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Staatsministeriums  nach  zwei  Seiten  aufzufassen  ist:  einmal
nach  der  Verwaltung  seines  Ressorts,  das  zweite  Mal  nach
seiner  politischen  Anschauung  als  Mitglied  des  Staatsministeriums,
  nach  seiner  Mitverantwortlichkeit  für  die  Gesamthandlungen
  des  Staatministeriums,  und  ich  kann  dieser  Auffassung
  eine  Illustration  durch  Erwähnung  der  Diskussionen
geben,  die  im  Schoße  des  Ministeriums  über  die  Frage  stattgefunden
  haben,  ob  das  landwirtschaftliche  Ministerium  als  solches
überhaupt  beizubehalten  sein  werde  oder  nicht.  Es  hat  sich  dabei
die  Majorität  des  Staatsministeriums  —  und  ich  glaube,  das
gesamte  Staatsministerium  —  dahin  ausgesprochen,  daß,  wenn
auch  diejenigen  Geschäfte,  die  bisher  mit  dem  landwirtschaftlichen
Ministerium  verbunden  sind,  einen  politisch  tätigen  Mann  nicht
überall  ansreichend  beschäftigen,  es  doch  für  das  Gesamtministerium
von  großer  Wichtigkeit  sei,  daß  Se.  Majestät  eine  Ministerstelle
vergeben  könne,  die  unter  Umständen,  auch  wenn  sie  gar  kein
Ressort  hat,  wenn  ein  Minister  ohne  Portefeuille  wäre,  durch
ihre  politische  Stellung,  durch  ihre  Mitwirkung  in  den  politischen
Fragen,  das  Ministerium  in  seinen  Arbeiten  unterstützen  könne.

Es  ist  sogar  bei  uns  der  eigentümliche  Fall,  daß  der
Präsident  des  Staatsministeriums,  obschon  ihm  ein  größeres
Gewicht  der  moralischen  Verantwortlichkeit,  wie  jedem  anderen
Mitgliede  ohne  Zweifel  zufällt,  doch  keinen  größeren  Einfluß  als
irgend  einer  seiner  Kollegen  auf  die  Gesamtleitung  der  Geschäfte
hat,  wenn  er  ihn  nicht  persönlich  sich  erkämpft  und  gewinnt.
Unser  Staatsrecht  verleiht  ihm  keinen.  Wenn  er  diesen  Einfluß
gewinnen  will,  so  ist  er  genötigt,  ihn  durch  Bitten,  durch  Überreden,
  durch  Korrespondenzen,  durch  Beschwerden  beim  Gesamtkollegium,
  kurz  und  gut,  durch  Kämpfe  zu  gewinnen,  welche  die
Leistungsfähigkeit  des  Einzelnen  in  sehr  hohem  Maße  in  Anspruch
nehmen.  Was  die  Motive  des  Wechsels  im  Staatsministerium
betrifft,  so  erlaube  ich  mir  vor  allen  Dingen  festzustellen,  daß
solche  Motive  im  ganzen  immer  einfacher  liegen,  als  das  Gerücht
und  die  Presse  gern  annimmt.  Wenn  man  sie  einfach  nimmt,
wie  sie  liegen,  so  fällt  die  Möglichkeit,  darüber  eben  zu  schreiben