Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

416

Nachtrage-Verzeichniß
solcher  höheren  Lehranstalten,  velche  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche
  Qualifikation  zum  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.

A.  Gymnaslen.
Königreich  Preußen.
a)  Provinz  Preußen.  Das  Gymnasium  zu  Wongrowitz.
Das  Wilhelms-Gymnasium  zu  Königsberg-  d)  Provinz  Schlesten.
b)  Provinz  Pommern.  Das  Gymnastum  zu  Kattowitz.
Das  Gymnasium  zu  Belgard.

c)  Provinz  Posen.

1
l
I

B.  Realschulen  erster  Ordnung.
Königreich  Preußen.
Provinz  Schlesien.

Die  Realschule  zu  Tarnowitz.

C.  Progymnasfstlen.

Königreich  Preußen.
a)  Provinz  Preußen.
Das  Progymnaslum  zu  Neumark  i.  Westrr.

b)  Rheinprovinz.
Das  Progymnasium  zu  Prüm.
#  n  St.  Wendel.

 

D.  Realschulen  zweiter  Ordnung.

Großherzogthum  Oldenburg.
Die  Realschule  zu  Oberstein-Idar.

E.  Höhere  Bürgerschulen.

a)  Die  den  Gymnasien  in  den  entsprechenden  Klassen  Uleichgestellten  (§.  164.  2.  4.
der  Militär-Ersas-  Instruktion).

I.  Königreich  Preußen.  II.  Elsaß-Lothringen.
a)  Previnz  Pommern.  Das  Real-Progymnasium  zu  Bischweiler.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Wolgast.  b)  Die  übrigen  G.  164.  2.  f.  ebenda).
b)  Provinz  Hannover.  1  Königreich  Preußen.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Northeim.  .  Nheinprovinz.
)  Provinz  Hessen  Nassau.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Dülken.

Die  höhere  Bürgerschule  zu  Schmalkalden.