17. Formular zu einem preußischen Zwangspasse (Reiseroute). 277
Nr. 1%.
Formular zu einem preußischen Zwangspasse
Nr. des Tagebuchs.
I. Dauer der
Gültigkeit:
H. Personalbeschreibung:
1. Größe
2. Gestalt
3. Haare
4. Stirn
5. Augenbrauen
6. Augen
7. Nase
8. Mund
9. Zähne
10. Bart
1l. Kinn
12. Gesichtsbildung
13. Gesichtsfarbe
14. Sprache
15. Besondere Kennzeichen
III. Unterschrift
de Inhaber
(Reiseroute).‘)
Zwangspaß.
D hierneben näher beschriebene
Stand oder (tewerbe: geb. am
zu Staatsangehörige
aus ‚ Religion ‚
welche
erhält hiermit die Weisung, sich auf kürzestem Wege
und ohne Aufenthalt von hier über
nach
zu begeben und sich unter Vorzeigung dieses Passes
sofort nach der Ankunft bei der Polizeibehörde daselbst
zu melden.
Inhaber darf von dem vorgeschriebenen Reisewege
ohne die hierin zu vermerkende Zustimmung der
Polizeibehörde des Ortes, wo die Abweichung erfolgen
soll, nicht abweichen und hat diesen Ausweis den
Polizeibehörden der Orte, an denen übernachtet,
zur Bescheinigung vorzulegen.
Übertretungen dieser Vorschriften ziehen nach $ 132
des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung
vom 30. Juli 1883 eine hiermit angedrohte Geldstrafe
von M. nach sich, an deren Stelle im Unvermögensfalle
Tage Haft treten.
Das Recht der Polizeibehörde, jederzeit den zwangsweisen
Transport anzuordnen, wird durch die Ausstellung
des Zwangspasses nicht berührt.
‚ den 19
1) Eingeführt durch RErl. des Ministers des Innern vom 11. Januar 1908 — IIb 0932.