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17.  Formular  zu  einem  preußischen  Zwangspasse  (Reiseroute).  277

Nr.  1%.

Formular  zu  einem  preußischen  Zwangspasse

Nr.  des  Tagebuchs.

I.  Dauer  der
Gültigkeit:
H.  Personalbeschreibung:

1.  Größe
2.  Gestalt
3.  Haare
4.  Stirn
5.  Augenbrauen
6.  Augen
7.  Nase
8.  Mund
9.  Zähne
10.  Bart
1l.  Kinn
12.  Gesichtsbildung
13.  Gesichtsfarbe
14.  Sprache
15.  Besondere  Kennzeichen



III.  Unterschrift
de  Inhaber

(Reiseroute).‘)

Zwangspaß.

D  hierneben  näher  beschriebene
Stand  oder  (tewerbe:  geb.  am
zu  Staatsangehörige
aus  ‚  Religion  ‚
welche

erhält  hiermit  die  Weisung,  sich  auf  kürzestem  Wege
und  ohne  Aufenthalt  von  hier  über

nach

zu  begeben  und  sich  unter  Vorzeigung  dieses  Passes
sofort  nach  der  Ankunft  bei  der  Polizeibehörde  daselbst
zu  melden.

Inhaber  darf  von  dem  vorgeschriebenen  Reisewege
  ohne  die  hierin  zu  vermerkende  Zustimmung  der
Polizeibehörde  des  Ortes,  wo  die  Abweichung  erfolgen
soll,  nicht  abweichen  und  hat  diesen  Ausweis  den
Polizeibehörden  der  Orte,  an  denen  übernachtet,
zur  Bescheinigung  vorzulegen.

Übertretungen  dieser  Vorschriften  ziehen  nach  $  132
des  Gesetzes  über  die  allgemeine  Landesverwaltung
vom  30.  Juli  1883  eine  hiermit  angedrohte  Geldstrafe
von  M.  nach  sich,  an  deren  Stelle  im  Unvermögensfalle
  Tage  Haft  treten.

Das  Recht  der  Polizeibehörde,  jederzeit  den  zwangsweisen
  Transport  anzuordnen,  wird  durch  die  Ausstellung
  des  Zwangspasses  nicht  berührt.

‚  den  19

1)  Eingeführt  durch  RErl.  des  Ministers  des  Innern  vom  11.  Januar  1908  —  IIb  0932.