Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Aebersicht 
ber Kreis-Ausgaben und Kreis-Ginnahmen des Regierungs- 
bGezirkes der P#falz für das JSahr 1900. 
  
  
  
  
  
  
  
Tit. 3. Dienstalterszulagen: 
a) Aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der XIX. 
und XXI. Finanzperiode für die wirklichen Schullehrer à 90 4 
  
6 Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
4. 4 
I. Abschnitt. 
Kreis- Ausgaben. 
1 Auf Erhebung und Verwaltung der Kreis-Einnahmen . 4890 82 
Summa TCap. I fur 3 — 
II Bedarf des Landrathes. 
Diäten und Reisekosten der Landrathsmitglieder 2 400 — 
Diäten und Reisekosten der Mitglieder des andrathe- I 
ausschusses . 650 — 
Regiekosten . 1200 — 
Summa Cap. ll 4260: 
lll Auf Erziehung und Bildung. 
Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Ständige Bezüge des Lehrerpersonals: 
# a) Aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars — —1 
b) Aus der Kreisschuldotation — — 
c) Anschlag der ärarialischen Dienstwohnungen und Dienstgründe 
Teit. 2. Gehaltsergänzungszuschüsse: 
# a) Im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotationsgesetzes vom 
1 10. November 1861 einschlüssig der früheren Kongrualergänz- 
3 ungs-Zuschüsse (Kap. 1 § 3 Tit. 4 der Einnahmen 120 938— 
« b) Zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des gesammten 
Lehrpersonals in der bisherigen Weise aus Centralfonds 208 011 33 
1 c) Zur Gewährung einer Zulage von je 90 an alle Verweser 
« und Schulgehilfen, sowie an die weltlichen Lehrerinnen ein— 
schlüssig der Verweserinnen und Hilfslehrerinnen 37 988 M 51— — — 
1 d) Zur Aufbesserung des Lehrereinkommens aus Kreisfonds und 
. zwar für Lehrer in Gemeinden unter 2500 Seelen auf 850 4 
und in Gemeinden über 2500 Seelen auf 910 . . 85 729 38 
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nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienstjahren von der 
erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die ständigen Verweser, 
weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen à 72 M nach 5 und von 
je 45 MA nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Jahren von dem 
bezeichneten Zeitpunkte an gerechet. 5672 073 K 74— 
  
 
	        
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