M II. 129
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Stiftung eines Ehrenzeichens für freiwillige
Krankenpflege betreffend.
Im Mamen Seiner Mafjestät des Königs.
Titpol!.
von Gottes Gnaden Söniglicher Prinz von Hayern,
Regent.
Wir haben Uns aus Anlaß Unseres 80. Geburtsfestes, in Anerkennung der hohen
Bedeutung der freiwilligen Krankenpflege für die Unterstützung des Militär-Sanitätsdienstes
im Kriege und ihrer rastlosen und aufopfernden Bestrebungen, sich im Frieden auf diese
Aufgabe vorzubereiten, bewogen gefunden, für langjährige und besondere Verdienste auf diesem
Gebiete ein Ehrenzeichen für freiwillige Krankenpflege zu stiften und verordnen darüber,
was folgt:
Das Ehrenzeichen besteht aus einem
„Dienstauszeichnungskreuz für freiwillige Krankenpflege“
und aus einem
„Verdienstkreuz für freiwillige Krankenpflege“,
letzteres als Friedens= und als Kriegsauszeichnung.
Das Dienstauszeichnungskreuz ist aus Bronze, das Verdienstkreuz aus Silber, und
hängt an einer bronzenen oder silbernen Verzierung. Auf dem Miittelschilde der Vorderseite,
der beim Verdienstkreuz weiß emaillirt und blau gerändert ist, befindet sich das rothe Kreuz
der Genfer Konvention; darüber auf dem obersten Kreuzesbalken eine aufgepreßte Krone; auf
der Rückseite der bayerische Rautenschild.
Das Ehrenzeichen wird an einem Ringe aus Bronze oder Silber und an einem blauen,
weißgestreiften Seidenbande von der Breite des Kreuzes auf der linken Brust, und zwar
das Dienstauszeichnungskreuz am Schlusse der bayerischen Denk= 2c. Zeichen, das Verdienst-
kreuz am Schlusse der bayerischen Orden, getragen.
Bei der Kriegsauszeichnung des Verdienstkreuzes wird auf dem Bande eine silberne
Spange mit der Jahreszahl des Feldzuges wagrecht angebracht.
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