Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

M II. 129 
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Stiftung eines Ehrenzeichens für freiwillige 
Krankenpflege betreffend. 
Im Mamen Seiner Mafjestät des Königs. 
Titpol!. 
von Gottes Gnaden Söniglicher Prinz von Hayern, 
Regent. 
Wir haben Uns aus Anlaß Unseres 80. Geburtsfestes, in Anerkennung der hohen 
Bedeutung der freiwilligen Krankenpflege für die Unterstützung des Militär-Sanitätsdienstes 
im Kriege und ihrer rastlosen und aufopfernden Bestrebungen, sich im Frieden auf diese 
Aufgabe vorzubereiten, bewogen gefunden, für langjährige und besondere Verdienste auf diesem 
Gebiete ein Ehrenzeichen für freiwillige Krankenpflege zu stiften und verordnen darüber, 
was folgt: 
Das Ehrenzeichen besteht aus einem 
„Dienstauszeichnungskreuz für freiwillige Krankenpflege“ 
und aus einem 
„Verdienstkreuz für freiwillige Krankenpflege“, 
letzteres als Friedens= und als Kriegsauszeichnung. 
Das Dienstauszeichnungskreuz ist aus Bronze, das Verdienstkreuz aus Silber, und 
hängt an einer bronzenen oder silbernen Verzierung. Auf dem Miittelschilde der Vorderseite, 
der beim Verdienstkreuz weiß emaillirt und blau gerändert ist, befindet sich das rothe Kreuz 
der Genfer Konvention; darüber auf dem obersten Kreuzesbalken eine aufgepreßte Krone; auf 
der Rückseite der bayerische Rautenschild. 
Das Ehrenzeichen wird an einem Ringe aus Bronze oder Silber und an einem blauen, 
weißgestreiften Seidenbande von der Breite des Kreuzes auf der linken Brust, und zwar 
das Dienstauszeichnungskreuz am Schlusse der bayerischen Denk= 2c. Zeichen, das Verdienst- 
kreuz am Schlusse der bayerischen Orden, getragen. 
Bei der Kriegsauszeichnung des Verdienstkreuzes wird auf dem Bande eine silberne 
Spange mit der Jahreszahl des Feldzuges wagrecht angebracht. 
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