Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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Nr. 5470. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde 
Würzburg betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen 
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde unter theilweiser Abänderung der Ministerial- 
Entschliehßung vom 25. Februar ds. Is. genehmigt, daß die von der Stadtgemeinde 
Würzburg auszugebenden 4% igen Schuldverschreibungen auf den Inhaber — Serie II 
im Gesammtwerthe von 3000 000 — nachstehende Nummerirung erhalten: 
Lit. A 900 Stück Nr. 601—1500 zu je 2000 , 
3 900,„, 1351—2250 „ „ 1000 4, 
„ C 400 „ „ 601—1000 „ „ 500 4, 
„ D 500 „ 751—1250 „ „ 200 . 
München, den 10. März 190 1. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. 
  
  
Nr. 5087. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Der bayerischen Hypotheken= und Wechselbank in München wurde die Genehmigung 
ertheilt, nach Maßgabe ihrer Statuten und ihres Reglements und unter Einhaltung der 
gesetzlichen Maximalgrenze des Pfandbriefumlaufs einen weiteren Betrag von 10 Millionen Mark 
verloosbarer, 40%%iger Hypothekenpfandbriefe auf den Inhaber, eingetheilt in Stücke zu 2000, 
1000, 500, 200 und 100 JA (Lit. E, F, C, H, I.) in den Verkehr zu bringen. 
München, den 10. März 1901. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch.
	        
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