Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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Pseh- und Verorduungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
15. 
München, den 26. März 1901. 
  
  
  
  
  
Inhalt: 
Bekauntmachung vom 16. März 19001, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die 
Nürnberg—Fürther Straßenbahngesellschaft betreffend. — Bekanutmachung vom 17. März 1901, Ver- 
gütungssätze für Vorspann betreffend. — Bekanutmachung vom 18. März 1901, Ausgabe von Schuldver- 
schreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde Aschaffenburg betreffend. — Bekanutmachung 
vom 18 März 1901, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde Straubing 
betreffend. — Bekanntmachung vom 24. März 1001, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber 
betreffend. — Bekanutmachung vom 25. März 1901, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber 
betreffend. — Hofdienst Nachricht. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — 
Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches. 
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Nr. 1750II. 
Bekanntmachung, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die 
Nürnberg —Fürther Straßenbahngesellschaft betreffend. 
fl. Staatsministerien des Königlichen Hauses und des Aeußern, 
daun des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Iustiz und der Finanzen 
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuches 
und §9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und Verordnungs- 
blatt S. 1229) der NürnbergFürther Straßenbahngesellschaft in Nürnberg die 
Genehmigung zur Ausgabe von 4% igen, bis zum Jahre 1926 heimzuzahlenden Schuld- 
verschreibungen auf den Inhaber im Gesammtneunwerthe von 900 000 -1, eingetheilt in 
900 Stück zu je 1000 J/, halbjährlich am 2. Jannar und 1. Juli verzinslich, ertheilt. 
München, den 16. März 1901. 
Dr. Graf v. Crailsheim. Dr. Erhr. u. Feilitzsch. " 
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