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setzes unter Einhaltung einer mindestens dreimonatlichen Kündigungsfrist zurückbezahlt werden
können, in den Verkehr bringe.
Die Schuldverschreibungen sind in folgende Stücke eingetheilt:
60 Stück 5000er
600 Stück 2000err
1200 Stück 1000er3
360 Stück 500er
600 Stück 200er#.
München, den 25. März 1901.
Dr. Krhr. v. Feilitzsch.
BHosdienst-Nachricht.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Lunit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 19. März ds. Is. den Oberleutnant im
4. Infanterie-Regiment August von Staudt
auf sein allerunterthänigstes Ansuchen zum
Königlichen Hofjunker zu ernennen.
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme fremder Dekorationen.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 21. Februar ds. Is. dem k. Käm-
merer Karl Grafen von Verri della Bosia
genannt von Külberg auf Ganusheim
und Berg, Hauptmann und Compagnie-Chef
im 6. ostasiatischen Infanterie-Regimente, für
die ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von
Japan verliehenen Ritter-Insignien I. Klasse
300 000 Mark,
1200 000 Mark,
1200000 Mark,
180 000 Mark,
120 000 Mark.
des kaiserlich japanischen Verdienstordens der
aufgehenden Sonne,
unter'm 22. Februar ds. Is. dem Kommer-
zienrath und Handelsrichter Max Bullinger,
brasilianischen Vicekonsul in München, für
den ihm von Seiner Majestät dem Sultan
verliehenen großherrlich türkischen Medschidje-
Orden III. Klasse und
unter'm 22. Februar ds. Is. dem k. Hof-
kapellmeister, Professor Max Erdmanns-
dörfer für das ihm von Ihrer Majestät
der Königin-Regentin von Spanien verliehene
Ritterkreuz des k. spanischen Ordens Karls III.
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
zu ertheilen.
Auszug aus der Adels-Matrikel des
Königreiches.
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt:
am 16. Februar 1901 der k. General-
major z. D. Ernst von Beulwitz in Angs-
burg in erblicher Weise bei der Adels-Klasse
Lit. B, Fol. 79, Act.-Nr. 2764 I.4