Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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Nr. 28850. 
Bekanntmachung, Einderleibung der Gemeinde Dambach in den Stadtbezirk Fürth betreffend. 
Kl. Staatsministerium des Innern. 
Im Mamen Seiner MWaojestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß vom 1. Januar 1901 ab die 
Landgemeinde Dambach unter Abtrennung vom Bezirksamte Fürth dem Verwaltungsbezirke 
der unmittelbaren Stadt Fürth zugetheilt werde. 
Im Anschlusse hieran wird im Einvernehmen mit den k. Staatsministerien der Justiz, 
des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten und der Finanzen gemäß Art. 4 Abs. 1 
Ziff. 1 der Gemeindeordnung für die Landestheile diesseits des Rheins die Genehmigung 
ertheilt, daß gleichzeitig die Gemeinde Dambach mit der Stadtgemeinde Fürth vereinigt werde. 
München, den 30. Dezember 1900. 
Dr. Khr. v. Feilitzsch. 
  
Nr. 28551. 
Bekanntmachung, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadt- 
gemeinde Nürnberg betreffend. 
fi. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Instiz und der 
Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürgerlichen 
Gesetzbuches und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und 
Verordnungsblatt Seite 1229) der Stadtgemeinde Nürnberg auf Grund der Beschlüsse der 
städtischen Kollegien vom 18. und 21. Dezember 1900 und des staatsaufsichtlichen Bescheides 
der k. Regierung, Kammer des Innern, von Mittelfranken vom 22. Dezember 1900 die 
Genehmigung zur Ausgabe 4 /oiger Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesammt- 
nennwerthe von 4000000 .1, und zwar: 
Lit. A Nr. 1— 100 zu je 5000 MA, 
Lit. B Nr. 1— 500 zu je 2000 J, 
Lit. C Nr. 1—1800 zu je 1000 J, 
Lit. D Nr. 1—1000 zu je 500 J, 
Lit. E Nr. 1—1000 zu je 200 J, 
halbjährig am 1. April und am 1. Oktober verzinslich, ertheilt. 
München, den 2. Januar 1901. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch.
	        
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