Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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vom 12. November mit 1. Dezember 1900 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten 
lassen und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1899. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1899 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Stenerprincipale für das Jahr 1901. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirkes Oberbayern beträgt für das Jahr 
1901 12 031 886 69 J, wovon ein Steuerprozent auf 120 318 4& 86 J sich 
berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1901. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Geneh- 
migung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages durch den Landrath erfolgten Anträge und 
Beschlüsse ertheilen Wir nachstehende Entschließung: 
1. Die Beschlüsse des Landraths über die Erhöhung und Verwendung der Kreisfonds 
für die Beschaffung von Aushilfen an Stelle des zum Militärdienste einberufenen Lehr- 
personals, dann zur Unterstützung der das Militärdienstpflichtjahr ableistenden Lehrkräfte 
werden genehmigt. 
Zu den Beschlüssen des Landraths über die Vertheilung der neuen Kreisschuldotation 
ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
Gerne genehmigen Wir den Beschluß des Landraths über die Bereitstellung der 
Mittel zur Aufstellung einer weiteren pragmatischen Lehrkraft an der Kreislehrerinnenbild- 
ungsanstalt dahier. Die neuerliche Bitte des Landraths, dem Landtage eine Vorlage auf
	        
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