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Der Landrath hat beschlossen, den Zuschuß des Kreises zu den gewerblichen Fort—
bildungsschulen der Stadt München, welcher pro 1900 169 921 78 J betragen hat,
auf 197879 M. 36 J zu erhöhen und ein Nachtragspostulat der Stadt München pro
1899 mit 7196 — 83 J zu bewilligen, sohin einen Gesammtzuschuß von 205 076 19 J
zur Verfügung zu stellen; der Kreisfondszuschuß pro 1901 mit 197 879 36 J wird
genehmigt Der weitere, mit dem Ergebniß der Rechnungsnachweisung pro 1899 begründete
nachträgliche Zuschuß von 7196 X 83 J— wird ebenfalls genehmigt, jedoch mit dem Vor-
behalt, daß die Richtigkeit der Rechnungsnachweisung pro 1899 durch den Landrathsausschuß
anerkannt wird. Hiebei bleibt die grundsätzliche Prüfung der Frage vorbehalten, welche
Stellung künftig solchen Nachtragsforderungen für die gewerblichen Fortbildungsschulen der
Stadt München gegenüber einzunehmen sein wird.
6. Der Landrath hat den Betrag von 500 X als Zuschuß für die Lehr= und Ver-
suchsanstalt für Photographie in München in das Kreisbudget eingestellt. Wir ertheilen
diesem Beschlusse Unsere Genehmigung.
7. Die Beschlüsse des Landrathes bezüglich der Kreisirrenanstalten München und
Gabersee, sowie hinsichtlich der Errichtung der neuen Kreisirrenanstalt Eglfing erhalten unter
Anerkennung der neuerdings bekundeten Fürsorge des Landrathes für die Interessen des
Irrenwesens Unsere Genehmigung, insoweit letztere nicht schon gesondert ertheilt worden ist.
8. Den Beschlüssen des Landrathes, wonach derselbe neuerdings erhebliche Mittel aus
Kreisfonds für Wasserbauten an öffentlichen und privaten Flüssen bereit gestellt hat, ertheilen
Wir gerne Unsere Genehmigung.
9. Desgleichen wird der Beschluß des Landrathes bezüglich der Ueberweisung von
Alluvionen an der Isar in der Gemeinde Pulling an die Ortsgemeinde Achering genehmigt.
10. Der Landrath hat in bewährter Fürsorge für die Landwirthschaft für verschiedene
landwirthschaftliche Zwecke erhöhte Beträge bewilligt. Diesen Bewilligungen ertheilen Wir
gerne Unsere Genehmigung
11. Dem Beschlusse des Landrathes bezüglich der Neuorganisation des kulturtech-
nischen Dienstes ertheilen Wir Unsere Genehmigung. Die Beschlüsse bezüglich der Ver-
leihung staatsdienerlicher Rechte an den Bezirkskulturingenieunr Wilhelm Weigmann in
Ingolstadt und bezüglich der Erhöhung des Gehaltes des Bezirkskulturingenieurs Martin
Ebersperger in München haben Wir bereits genehmigt und verweisen in dieser Richtung
auf Unsere Entschließung vom 1. Januar d. J. Nr. 28207 und die Entschließung des
Staatsministeriums des Innern vom 7. gleichen Monats Nr. 185.
12. Ferner ertheilen Wir den Beschlüssen des Landrathes bezüglich der Erhöhung
des bisherigen Zuschusses zu den Kosten der Handels= und Gewerbekammer und beziiglich