Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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Nr. 8007. 
Abschied für den Landrath von Niederbayern über dessen Verhandlungen in den Sitzungen vom 
12. mit 24. November 1900. 
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
Tlitpol!, 
von Gottes Gnaden Böniglicher Prinz von Hayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Niederbayern in seinen Sitzungen 
vom 12. bis 24. November 1900 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen und 
ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1899. 
Die gemäß Art. 15 lit, b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1899 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1901. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Niederbayern beträgt für das Jahr 
1901 2978027 4 15 J, wovon ein Steuerprozent auf 29780 + 27 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1901. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land- 
rathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen:
	        
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