Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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1. Die Beschlüsse des Landrathes über die Vertheilung der neuen Kreisschuldotation 
sind genehm. 
Zur Aufhebung des § 7 Abs. 3 der revidirten Satzungen des Kreisvereines zur Unter- 
stützung dienstunfähiger Schullehrer, zur Uebernahme des hiedurch eintretenden Einnahme- 
ausfalles auf Kreisfonds, sowie zur Bereitstellung von Mitteln behufs Umwandlung von 
50 Schulgehilfenstellen in Schulverweserstellen ertheilen Wir gerne Unsere Geneh- 
migung. 
2. Die vom Landrathe beschlossene Bereitstellung eines jährlichen Zuschußbetrages 
von 5000 . zur Verzinsung und Tilgung der auf die Erweiterung der Taubstummen- 
anstalt Straubing und die Erwerbung eines Nachbaranwesens für dieselbe erwachsenden 
Kostensumme von 70000 X wird genehmigt; wegen der erstmaligen Aufbringung dieser 
Kostensumme und der endgiltigen Festsetzung des Projektes für den Erweiterungsbau hat 
das Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten das Geeignete 
zu verfügen. · 
3. Der Landrath hat unter gewissen Bedingungen einer Verstaatlichung des Eininger 
Ausgrabungsunternehmens zugestimmt. Wir haben das Staatsministerium des Innern 
für Kirchen= und Schulangelegenheiten beauftragt, die in dieser Richtung veranlaßten 
weiteren Verhandlungen einzuleiten und behalten Uns Entschließung hierüber vor. 
4. Der wiederholten Bitte des Landrathes um Verstaatlichung der Realschulen ver- 
mögen Wir eine Folge nicht zu geben. 
Dem Beschlusse des Landrathes, wonach die Vorlage der Staatsregierung, betreffend 
die Verbesserung der Verhältnisse des Lehrpersonals an den Realschulen, angenommen wurde, 
haben Wir bereits unterm 21. Dezember 1900 Unsere Genehmigung ertheilt. 
5. Der Landrathsbeschluß wegen Erwerbung eines Anwesens zur Vergrößerung des 
Schulgutes der Kreisackerbauschule Schönbrunn hat Unsere Genehmigung bereits gefunden; 
Wir verweisen in dieser Beziehung auf die Entschließung des Staatsministeriums des 
Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 16. Dezember 1900 Nr. 23359. 
Die vom Landrathe beschlossene Erhöhung des Zuschusses für die landwirthschaftliche 
Winterschule in Kötzting und die Bewilligung besonderer Mittel zur Gewährung von 
Stipendien an Besucher der Molkereischule Weihenstephan wird gerne genehmigt. 
6. Der Landrath hat als Beitrag zu den Kosten der Handwerkskammer unter 
Ermäßigung der von der Regierung eingesetzten Position den Betrag von 6000 JX be- 
willigt. 
Diesem Beschlusse ertheilen Wir zwar die Genehmigung, weisen jedoch darauf hin, 
daß der durch die Aufsichtsbehörde nach § 10 Zn Abs. III der Gewerbeordnung geprüfte und
	        
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