Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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genehmigte Bedarf der Handwerkskammer nach der im 8 73 des Statuts der letzteren auf 
Grund des 8 1031 Abs. 2 der Gewerbeordnung vom Staatsministerium des Innern 
getroffenen Bestimmung von der Kreisgemeinde aufzubringen ist und daß hiefür die Be— 
stimmungen des Artikel 1 Ziffer 7 des Gesetzes über die Ausscheidung der Kreislasten und 
des Artikel 15d Absatz II des Landrathsgesetzes in Anwendung zu kommen haben. 
Wir beauftragen jedoch die Regierung, bei der Prüfung und Genehmigung des 
Haushaltungsplanes der Handwerkskammer etwaigen Anträgen und Wünschen des Landrathes 
thunlichst Rechnung zu tragen. 
7. Den Beschlüssen des Landrathes bezüglich der Reorganisation des kulturtechnischen 
Dienstes, dann bezüglich der Aufstellung und Bezeichnung der Wiesenbaugehilfen ertheilen 
Wir gerne Unsere Genehmigung. 
Den Beschluß wegen der Verleihung staatsdienerlicher Rechte an den Assistenten des 
kulturtechnischen Bureaus Otto Edelmann haben Wir bereits durch Unsere Entschließung 
vom 18. Januar l. J. Nr. 1105 genehmigt. 
8. Den Beschlüssen des Landrathes über die Verleihung staatsdienerlicher Rechte an 
den II. Assistenzarzt der Kreisirrenanstalt Deggendorf Dr. Emannel Scheiber, sowie 
über anderweitige Festsetzung des Gehaltes des Rechnungsführers dieser Anstalt Johann 
Baptist Fischer haben Wir Unsere Genehmigung bereits ertheilt und verweisen Wir 
in dieser Beziehung auf Unsere Entschließung vom 1. Januar 1901 und die Entschließung 
des Staatsministeriums des Innern vom 3. Jannar 1901. 
Ebenso ertheilen Wir den übrigen auf die Kreisirrenanstalt Deggendorf bezüglichen 
Beschlüssen des Landrathes, insbesondere hinsichtlich der Erbauung eines neuen Pavillons 
für männliche unruhige Kranke dieser Anstalt, jedoch vorbehaltlich der gesetzlichen Ermächtig- 
ung zur Aufnahme des zur Deckung der einschlägigen Kosten erforderlichen Kreisanlehens, 
gerne Unsere Genehmigung. 
9. Für die auf gemeinsame Kosten des Staates und des Kreises auszuführenden 
Korrektionen an der Isar hat der Landrath unter Ermäßigung des Regierungspostulates 
den Betrag von 70000 J bewilligt. 
Hiezu wird bemerkt, daß sich der Kreis gegenüber dem Staate bis zum Jahre 1899 
hinsichtlich der für die Korrektionsbauten aufgewendeten Kosten mit einem Betrage von 243 000 — 
im Rückstande befindet und daß es angezeigt erscheint, diese Rückstände in den kommenden 
Jahren nach Thunlichkeit durch Mehrbewilligungen auszugleichen. 
10. Hinsichtlich der Bitte des Landrathes um Einstellung oder thunlichste Einschränkung 
der Staatsforst= und Wasserbauarbeiten während der Erntezeit und um weitergehende Berück- 
sichtigung der Wünsche der landwirthschaftlichen Bezirksausschüsse bei Ertheilung des Militär-
	        
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