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genehmigte Bedarf der Handwerkskammer nach der im 8 73 des Statuts der letzteren auf
Grund des 8 1031 Abs. 2 der Gewerbeordnung vom Staatsministerium des Innern
getroffenen Bestimmung von der Kreisgemeinde aufzubringen ist und daß hiefür die Be—
stimmungen des Artikel 1 Ziffer 7 des Gesetzes über die Ausscheidung der Kreislasten und
des Artikel 15d Absatz II des Landrathsgesetzes in Anwendung zu kommen haben.
Wir beauftragen jedoch die Regierung, bei der Prüfung und Genehmigung des
Haushaltungsplanes der Handwerkskammer etwaigen Anträgen und Wünschen des Landrathes
thunlichst Rechnung zu tragen.
7. Den Beschlüssen des Landrathes bezüglich der Reorganisation des kulturtechnischen
Dienstes, dann bezüglich der Aufstellung und Bezeichnung der Wiesenbaugehilfen ertheilen
Wir gerne Unsere Genehmigung.
Den Beschluß wegen der Verleihung staatsdienerlicher Rechte an den Assistenten des
kulturtechnischen Bureaus Otto Edelmann haben Wir bereits durch Unsere Entschließung
vom 18. Januar l. J. Nr. 1105 genehmigt.
8. Den Beschlüssen des Landrathes über die Verleihung staatsdienerlicher Rechte an
den II. Assistenzarzt der Kreisirrenanstalt Deggendorf Dr. Emannel Scheiber, sowie
über anderweitige Festsetzung des Gehaltes des Rechnungsführers dieser Anstalt Johann
Baptist Fischer haben Wir Unsere Genehmigung bereits ertheilt und verweisen Wir
in dieser Beziehung auf Unsere Entschließung vom 1. Januar 1901 und die Entschließung
des Staatsministeriums des Innern vom 3. Jannar 1901.
Ebenso ertheilen Wir den übrigen auf die Kreisirrenanstalt Deggendorf bezüglichen
Beschlüssen des Landrathes, insbesondere hinsichtlich der Erbauung eines neuen Pavillons
für männliche unruhige Kranke dieser Anstalt, jedoch vorbehaltlich der gesetzlichen Ermächtig-
ung zur Aufnahme des zur Deckung der einschlägigen Kosten erforderlichen Kreisanlehens,
gerne Unsere Genehmigung.
9. Für die auf gemeinsame Kosten des Staates und des Kreises auszuführenden
Korrektionen an der Isar hat der Landrath unter Ermäßigung des Regierungspostulates
den Betrag von 70000 J bewilligt.
Hiezu wird bemerkt, daß sich der Kreis gegenüber dem Staate bis zum Jahre 1899
hinsichtlich der für die Korrektionsbauten aufgewendeten Kosten mit einem Betrage von 243 000 —
im Rückstande befindet und daß es angezeigt erscheint, diese Rückstände in den kommenden
Jahren nach Thunlichkeit durch Mehrbewilligungen auszugleichen.
10. Hinsichtlich der Bitte des Landrathes um Einstellung oder thunlichste Einschränkung
der Staatsforst= und Wasserbauarbeiten während der Erntezeit und um weitergehende Berück-
sichtigung der Wünsche der landwirthschaftlichen Bezirksausschüsse bei Ertheilung des Militär-