Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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Nr. 8186. 
Abschied für den Landrath der Pfalz über dessen Verhandlungen in den Sitzungen vom 
12. bis 24. November 1900. 
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
Cuitpold, 
von Gottes Gunden Böniglicher Prinz von Hayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe der Pfalz in seinen Sitzungen vom 
12. bis 24. November 1900 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen und 
ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
I. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1899. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1899 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1901. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks der Pfalz beträgt für das Jahr 1901 
4438 724 JX 65 J, wovon ein Steuerprozent auf 44 387 AX 24 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1901. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die Beschlüsse und Anträge des Landrathes ertheilen Wir folgende Entschließungen: 
1. Dem Beschlusse des Landrathes, wornach die Vorlage der Staatsregierung, die 
Verbesserung der Verhältnisse des Lehrpersonals an den Realschulen betreffend, angenommen 
wurde, haben Wir bereits unterm 21. Dezember 1900 Unsere Genehmigung ertheilt.
	        
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