Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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Dem Antrage des Landrathes, die Realschulen auf die Staatskasse zu übernehmen, 
vermögen Wir nicht stattzugeben. 
2. Dem Beschlusse des Landrathes über die Vertheilung des dem Kreise für das Jahr 1900 
zugewiesenen Antheils an der neuen Kreisschuldotation ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
3. Die vom Landrathe beschlossene Bereitstellung vermehrter Mittel zur Gewährung 
von Stipendien zum Besuche landwirthschaftlicher Lehranstalten und von Zuschüssen an land- 
wirthschaftliche Winterschulen, wie die Willigung besonderer Mittel für Prämien an Nicht- 
fachlehrer, welche sich um die Hebung der Landwirthschaft verdient machen und für Stipen- 
dien zum Besuche der Molkereischule Weihenstephan genehmigen Wir gerne unter wohl- 
gefälliger Anerkennung des vom Landrathe bekundeten Interesses an der Förderung des 
landwirthschaftlichen Unterrichtswesens. 
4. Die insbesondere zur Ermöglichung spezialärztlicher Untersuchungen der Zöglinge 
erfolgte Erhöhung des Betriebszuschusses für die Kreistaubstummenanstalt Frankenthal wird 
genehmigt. 
5. Der Bitte des Landrathes um Erhöhung des Staatszuschusses für die Kreisbau- 
gewerkschule Kaiserslautern kann nicht stattgegeben werden. 
6. Dem Antrage des Landrathes wegen Uebernahme der untern Klassen des huma- 
nistischen Gymnasiums Ludwigshafen a. Rh. auf Staatsfonds kann zur Zeit nicht Folge 
gegeben werden. 
7. Bezüglich des vom Landrathe neuerlich gefaßten Beschlusses, daß die beiden Kreis- 
lateinschulen Frankenthal und Grünstadt zu Gemeindeanstalten erklärt werden sollen, wird 
auf den einschlägigen in den Landrathsabschieden der letzten Jahre gegebenen Bescheid hin- 
gewiesen; die im Landrathsprotokolle vom 21. November 1900 niedergelegte Darstellung 
der geschichtlichen und rechtlichen Verhältnisse dieser beiden Anstalten kann als eine Wider- 
legung der im Jahre 1897 von der Kreisregierung der Pfalz dem Landrathe mitgetheilten 
Denkschriften nicht erachtet werden. 
8. Die Bescheidung des Antrages des Landrathes auf gesetzliche Einführung des 
achtjährigen Besuchs der Werktagsschule unter gleichzeitiger Aufhebung der Sonntagsschule 
für die Pfalz bleibt vorbehalten. 
9. Die vom Landrathe beschlossene Aenderung des § 10 der Statuten der Pensions- 
kasse für pfälzische Kreisbedienstete wird genehmigt. 
10. Dem Beschlusse des Landrathes bezüglich der Neuorganisation des kulturtechnischen 
Dienstes ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
Der Beschluß wegen Verleihung staatsdienerlicher Rechte an den Bezirkskulturingenieur 
Hugo Classen in Speyer hat bereits Unsere Genehmigung durch die Entschließung vom 
18. Dezember 1900 Nr. 27837 gefunden.
	        
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