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11. Wir genehmigen die Beschlüsse des Landrathes, welche sich auf die Kreisirren-
anstalt Klingenmünster beziehen, insbesondere hinsichtlich der Erweiterung und baulichen
Verbesserung der Anstalt, dann bezüglich der Deckung der hierauf erwachsenden Kosten.
12. Den Beschlüssen des Landrathes, welche die Kreis-Kranken= und Pflege-Anstalt
Frankenthal und die Verleihung pragmatischer Rechte an den Verwalter dieser Anstalt
Heinrich Beller betreffen, ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
13. Schließlich genehmigen Wir auch die auf die Rheindämme sich beziehenden
Beschlüsse des Landrathes.
Indem Wir dem Landrathe diesen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm Unsere
wohlgefällige Anerkennung seiner lebhaften und verständnißvollen Förderung der Kreis-
Interessen und versichern ihn neuerdings Unserer Huld und Gnade.
München, den 5. April 1901.
Luitpol,
Prinz von Sayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. rhr. v. Riedel. Dr. Erhr. v. Feilitzssch. Dr. v. Landmann.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Kopplstätter.