Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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Nr. 7893. 
Abschied für den Landrath der Oberpfalz und von Regensburg über dessen Verhandlungen 
in den Sitzungen vom 12. bis 24. November 1900. 
Im Namen Seiner Mojestät des Känigs. 
TZlitpol!, 
von Gottes Gnaden Hurniglicher Pinz Von Sanern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe der Oberpfalz und von Regensburg 
in seinen Sitzungen vom 12. bis 24. November 1900 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1899. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1899 
wurden von demselben ohne Erinnerung auerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1901. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks der Oberpfalz und von Regensburg 
beträgt für das Jahr 1901 2366 946 —, wovon ein Steuerprozent auf 23 669 M. 46 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1901. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten besonderen Anträge und Beschlüsse 
des Landrathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: .
	        
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