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aus, daß es im Interesse des Volksschulwesens gelingen werde, die Verfügung über die
dem Kreise für die Jahre 1900 und 1901 zugewiesenen Antheile an der neuen Kreis-
Schuldotation noch vor dem Wiederzusammentritte des Landrathes auf Grund der durch den
versammelten Landrath seinem Ausschusse ertheilten Ermächtigung herbeizuführen.
2. Dem Beschlusse des Landraths, wonach die Vorlage der Staatsregierung, betr.
die Verbesserung der Verhältnisse des Lehrpersonals an den Realschulen, angenommen wurde,
haben Wir bereits unterm 21. Dezember 1900 Unsere Genehmigung ertheilt.
3. Dem Beschlusse des Landraths, für die städtische Baugewerkschule in Bamberg
einen Zuschuß von 2000 -X zu bewilligen, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
4. Gerne genehmigen Wir die vom Landrathe beschlossene Willigung des Betrages
von je 150 X für Stipendien an kreisangehörige Besucher der Garten-, Wein= und Obst-
bauschule in Veitshöchheim und der Molkereischule in Weihenstephan.
5. Dem Antrage des Landraths, die Realschulen, Progymnasien und Lateinschulen
auf die Staatskasse zu übernehmen, vermögen Wir nicht stattzugeben.
6. Den bezüglich der Kreisirrenanstalt gefaßten Beschlüssen des Landraths ertheilen
Wir Unsere Genehmigung.
Hiebei wird bezüglich des Beschlusses, die im Jahre 1897 zur Herstellung von
Erweiterungsbauten aus verschiedenen Kreisfonds aufgenommenen Passivvorschüsse in ein bei
der Versicherungsanstalt für Oberfranken aufzunehmendes Anlehen umzuwandeln, die erforder-
liche gesetzliche Ermächtigung vorbehalten.
7. Die Beschlüsse des Landraths hinsichtlich der auf die Kreis-Reserve, beziehungs-
weise auf die Erübrigungen des Jahres 1900 übernommenen Positionen werden genehmigt.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, erkennen Wir neuer-
dings wohlgefällig seine eifrige Förderung der Kreis-Interessen an und versichern ihn
Unserer Huld und Gnade. "4
Berchtesgaden, den 31. März 1901.
Luitpold,
Prinz von Layern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Landmann.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Kopplstätter.