Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

W 19. 351 
6. Die vom Landrathe auf die allgemeine Kreisreserve für Zwecke des Unterrichts und 
der Wohlthätigkeit, sowie für sonstige gemeinnützige Zwecke übernommenen Willigungen, 
von welchen Wir mit Befriedigung Kenntniß genommen haben, begegnen keiner Erinnerung. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffrnen Wir ihm 
neuerlich Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen und ersprießlichen Förderung 
der Kreisinteressen, sowie die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
Berchtesgaden, den 1. April 1901. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Landmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter. 
577
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.