Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

19. 
361 
  
  
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
4 
  
  
  
Tit. 2. Aus der Kreisschuldotation 
Tit. 3. Pensionen für quiescirte Siwienlehrrr und Studienlehrers- 
Relikten . . 
  
Summa § 1 
Gewerblich-technische Schulen. 
An das Stiftungsamt Aschaffenburg für die Handwerker= Feiertags- 
und Zeichnungs-Schule in Aschaffenbutrtgß 1312-4 86—7 
8 
S 
S 
211 
  
Summa 82 1312-4 86 — 
Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Die auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhenden 
Fundationsbeiträüge . 
Tit. 2. Leistungen für ständige Bauausgaben 
Tit. 3. Kreisschuldotation und zwar: 
a) budgetmäßige Kreisschuldotation wie seither 
b) neue Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit Schul- 
lasten überbürdeten Gemeinden 
Tit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem 
Gesetze vom 10. November 1861, die früheren Kongrual= 
ergänzungszuschüsse 
Tit. 5. Zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schullehrer, 
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen sowie der Schulgehilfen 
Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 .&¾ an alle Schul- 
verweser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 42 660 K — 4 
Tit. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Willigungen 
in den Budgets der XIX. und XXlI. Finanzperiode für die wicklichen 
Schullehrer à 90.X nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienst- 
jahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die 
ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen à 72.# 
nach 5, und von 45 .¾ nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Jahren 
von dem bezeichneten Zeitpunkt an gerechnet 615 800 .1f 04 — 
Tit. 8. — — — — — — — — — — — — — — — — — 
Tit. 9. 
a) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung dienst- 
unfähig gewordener Schullehter 
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienstalters- 
zulagen im Pensionsfalle 18249 4 — 
c) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionirten 
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen Lehrerinnen, 
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen . 
Tit. 10. Unterstützungsbeiträge für Schullehrers- NRelikten: 
a) nach der in der XX. bezw. XXIII. Finanzperiode festgesetzten 
Norm (240 .4 bezw. 300 .∆ für eine Wittwe, 130 .4 bezw. 
150 MA für eine Doppelwaise und 100 .K für eine einfache 
Waisse 1s15 740 K — 27 
  
25 660 59 
155 08 
47 433 86 
123 000 — 
36 441 25 
178 154 39 
142 160 — 
11 750 — 
 
	        
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