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Muster 6.
Hinter Spalte 11 „Größe — Brustumfang“ wird eine Spalte 12 „Gewicht — Seh—
schärfe“ eingefügt. Die bisherigen Spalten 12 bis 16 erhalten die Bezeichnung 13 bis 17.
In der Anmerkung 2 wird für „11—16“: „11—17“ gesetzt. Hinter Anmerkung 3
wird als Anmerkung 4 eingefügt:
„4. Das Gewicht der Militärpflichtigen ist bei den im § 5, b, e und f der
Heerordnung bezeichneten Mannschaften durch die Ersatzkommission, bei Umbe-
stimmungen durch die Ober-Ersatzkommission, sowie ferner in allen Fällen einzu-
tragen, in denen aus anderen Gründen eine Feststellung des Körpergewichts ausge-
führt worden ist.
Eine Angabe über die Sehschärfe ist nur in den Fällen erforderlich, in denen
sie militärischerseits festgestellt werden muß.“
Die bisherige Anmerkung 4 wird Anmerkung 5.
Muster 7.
Hinter Spalte 8 „Größe — Brustumfang“ wird eine Spalte 9 „Gewicht — Sehschärfe"“
eingefügt. Die bisherigen Spalten 9 bis 14 erhalten die Bezeichnung 10 bis 15.
Als Anmerkung 2 wird eingefügt:
„2. Das Gewicht der Militärpflichtigen ist bei den im § 5,z b, e und f der
Heerordnung bezeichneten Mannschaften durch die Ersatzkommission, bei Umbe-
stimmungen durch die Ober-Ersatzkommission, sowie ferner in allen Fällen einzu-
tragen, in denen aus anderen Gründen eine Feststellung des Körpergewichts aus-
geführt worden ist.
Eine Angabe über die Sehschärfe ist nur in den Fällen erforderlich, in denen
sie militärischerseits festgestellt werden muß."
In der bisherigen Anmerkung 2, welche Nr. 3 erhält, wird für „12“: „13“, und in
der bisherigen Anmerkung 3, welche Nr. 4 erhält, für „10“: „11“ und für „14“:
„15“ gesetzt.
Muster 10.
Hinter der Spalte „Vierjährig-“ werden Spalten „Fünfjährig-" und „Sechsjährig-“ eingefügt.
Muster 15.
In der letzten Klammer wird für „drei oder vier Jahre“: „drei, vier, bei der Marine
auch fünf oder sechs Jahre“ gesetzt.
Muster 16.
Im ersten Absatze wird in der letzten Klammer für „drei= oder vier-“: „drei-, vier-, bei
der Marine auch fünf= oder sechs-“ gesetzt.