Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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esth und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
  
M 24. 
München, den 24. Mai 1901. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 8. Mai 1901, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — 
Bekanntmachung vom 18. Mai 1901, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die 
Stadtgemeinde Rehau betreffend. — Bekanntmachung vom 21. Mai 1901, die Bahnordnung für die 
Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. — Bekanntmachung vom 22. Mai 1901, Ausgabe von Schuldver- 
schreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde Fürth betreffend. — Königlich Allerhöchste Genehmigung 
zur Annahme fremder Dekorationen. — Consulat der Vereinigten Staaten von Amerika in Nürnberg. 
  
  
  
  
  
Nr. 10152. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
f#. Staatsministerium des Innern. 
Der bayerischen Bodenkreditanstalt in Würzburg wurde die Genehmigung zur Ausgabe 
zweier neuer Serien (XII und XIII) 4 %/% iger Pfandbriefe auf den Inhaber im Betrage 
von je 5 Millionen Mark, im Wege der Verloosung oder des freiwilligen Rückkaufs 
innerhalb 60 Jahren — bei der Serie XIII vom Tage der Emission an gerechnet — 
rückzahlbar und eingetheilt in Stücke von 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark, ertheilt. 
Bei den Pfandbriefen der Serie XIII ist bis zum Jahre 1909 eine Verloosung oder 
Kündigung ausgeschlossen. 
München, den 8. Mai 1901. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. 69
	        
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