Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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81.
Es  werden  zwei  neue  Rentämter  errichtet  und  zwar
1.  in  St.  Ingbert  im  Regierungsbezirke  der  Pfalz,
2.  in  Neu-Ulm  im  Regierungsbezirke  von  Schwaben  und  Neuburg
§  2.
Das  Rentamt  St.  Ingbert  umfaßt  den  seither  zum  Rentamte  Bllieskastel  gehörigen
Amtsgerichtsbezirk  St.  Ingbert  und

das  K.  Rentamt  Neu-Ulm  den  seither  zum  Rentamte  Weißenhorn  gehörigen  Amtsgerichtsbezirk
  Neu-Ulm.
83.

Das  Staatsministerium  der  Finanzen  wird  ermächtigt,  für  jedes  der  beiden  neuen
Rentämter  den  Zeitpunkt  zu  bestimmen,  von  welchem  an  dasselbe  seine  Wirksamkeit  zu
beginnen  hat.

Wien,  den  28.  Mai  1901.

Luitpold,

Prinz  von  Layern,
des  Königreichs  Bayern  Verweser.

Dr.  Frhr.  v.  Riedel.
Auf  Allerhöchsten  Befehl:

Der  General-Sekretär:
Ministerialrath  v.  Pausch.

Nr.  12257.
Bekanntmachung,  Verkehr  mit  Farnwurzel  und  Farnextrakt  betreffend.

K.  Staatsministerium  des  Innern.

Im  Namen  Beiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,  des  Königreichs  Bayern
Verweser,  haben  Allerhöchst  zu  bestimmen  geruht,  daß  Khizoma  Filicis  —  Farnwurzel  —
mit  einer  Höchstgabe  von  20  g  und  Extractum  Filicis  —  Farnextrakt  —  mit  einer
Höchstgabe  von  10  g  in  das  dem  §  1  der  K.  Allerhöchsten  Verordnung  vom  22.  Juli  1896,
betreffend  die  Abgabe  starkwirkender  Arzneien  sowie  die  Beschaffenheit  und  Bezeichnung  der
Arzneigläser  und  Standgefäße  in  den  Apotheken,  beigegebene  Verzeichniß  aufsgenommen  werden.