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81.
Es werden zwei neue Rentämter errichtet und zwar
1. in St. Ingbert im Regierungsbezirke der Pfalz,
2. in Neu-Ulm im Regierungsbezirke von Schwaben und Neuburg
§ 2.
Das Rentamt St. Ingbert umfaßt den seither zum Rentamte Bllieskastel gehörigen
Amtsgerichtsbezirk St. Ingbert und
das K. Rentamt Neu-Ulm den seither zum Rentamte Weißenhorn gehörigen Amtsgerichtsbezirk
Neu-Ulm.
83.
Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, für jedes der beiden neuen
Rentämter den Zeitpunkt zu bestimmen, von welchem an dasselbe seine Wirksamkeit zu
beginnen hat.
Wien, den 28. Mai 1901.
Luitpold,
Prinz von Layern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Riedel.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Pausch.
Nr. 12257.
Bekanntmachung, Verkehr mit Farnwurzel und Farnextrakt betreffend.
K. Staatsministerium des Innern.
Im Namen Beiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben Allerhöchst zu bestimmen geruht, daß Khizoma Filicis — Farnwurzel —
mit einer Höchstgabe von 20 g und Extractum Filicis — Farnextrakt — mit einer
Höchstgabe von 10 g in das dem § 1 der K. Allerhöchsten Verordnung vom 22. Juli 1896,
betreffend die Abgabe starkwirkender Arzneien sowie die Beschaffenheit und Bezeichnung der
Arzneigläser und Standgefäße in den Apotheken, beigegebene Verzeichniß aufsgenommen werden.