Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

    
L LW 
für das 
Königreich Bayern. 
  
M 3. 
München, den 10. Januar 1901. 
Inhalt: 
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 4. Januar 1901, die Praxis der Bewerber um Anstellung im 
höheren Justizstaatsdienste betreffend. — Bekanntmachung vom 3. Jannar 1901, Aenderungen der Militär- 
Transportordnung für Eisenbahnen betreffend. — Bekanntmachung vom 9. Januar 1901, die Festsetzung 
der für die Naturalverpflegung marschirender Truppen zu vergütenden Beträge für das Jahr 1901 betreffend. — 
Ordens--Verleihung. 
  
  
  
— 
Nr. 236. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Praxis der Bewerber um Anstellung im höheren 
Justizstaatsdienste betreffend. 
Im Mamen Seiner Mojestät des Königs. 
Tuitpol!. 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von HBayern, 
Negent. 
Wir finden Uns bewogen, über die Praxis der Bewerber um Anstellung im höheren 
Justizstaatsdienste, welche die Fähigkeit zum Richteramt erlangt haben, zu verordnen, was folgt: 
§ 1. 
Die geprüften Rechtspraktikanten, die sich um Anstellung im höheren Justizstaatsdienste 
bewerben, haben alsbald nach dem Bestehen der zweiten Prüfung für den höheren IJustiz= und 
Verwaltungsdienst die Praxis bei einer bayerischen Justizbehörde oder bei einem Rechtsanwalt 
oder als Rechtsanwalt in Bayern fortzusetzen. 
-7ss# 
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