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Nr. 14036.
Bekanntmachung, die Errichtung neuer Rentämter in St. Ingbert und Neu-Ulm betreffend.
fl. Staatsministerium der Finanzen.
Im Hinblicke auf die durch § 3 der Allerhöchsten Verordnung vom 28. Mai 1901,
die Errichtung neuer Rentämter in St. Ingbert und Neu-Ulm betreffend, — Gesetz-
und Verordnungsblatt S. 452 — ertheilte Ermächtigung wird bestimmt, daß die K. Rent-
ämter St. Ingbert und Neu-Ulm am 1. August 1901 ihre Wirksamkeit zu beginnen haben.
München, den 11. Juni 1901.
Dr. Frhr. v. Riedel.
Hofdienst-Nachricht.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 27. Mai ds. Is. den K. Kammer-
junker, Hauptmann und Batteriechef im
3. Feld-Artillerie-Regiment Guido Belli
von Pino auf sein allerunterthänigstes An-
suchen zum Königlichen Kämmerer zu ernennen.
öniglich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme fremder Dekorationen.
Im Namen Seiner Majestät des Rönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 30. Mai ds. IJs.
allergnädigst bewogen gefunden,
dem K. Rittmeister a. D., K. württem-
bergischen Kammerherrn Gustav Grafen Adel-
mann von Adelmannsfelden in Berg
bei Landshut für das ihm von Seiner König-
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lichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen
verliehene Komthurkreuz des großherzoglich
sächsischen Hausordens der Wachsamkeit oder
vom weißen Falken,
dem im Dienste Seiner Königlichen Hoheit
des Prinzen Georg von Bayern stehenden Leib-
jäger Michael Kugler für den ihm von
Seiner Majestät dem Sultan verliehenen groß-
herrlich türkischen Medschidje-Orden V. Klasse,
dem K. Stabsoberinspektor Karl von Hartz
und dem K. Sicherheitskommissär Gustav
Haager in München für das ihnen von
Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge
von Sachsen verliehene Ritterkreuz II. Ab-
theilung des großherzoglich sächsischen Haus-
ordens der Wachsamkeit oder vom weißen
Falken, ferner den K. Schloßdienern Johann
Aumüller und Max Bockmeier in München
für die ihnen von Seiner Königlichen Hoheit dem
Großherzoge von Sachsen verliehene großherzog-
lich sächsische silberne Anerkennungsmedaille,
die Bewilligung zur Annahme und zum
Tragen zu ertheilen.