Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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Nr. 14036. 
Bekanntmachung, die Errichtung neuer Rentämter in St. Ingbert und Neu-Ulm betreffend. 
fl. Staatsministerium der Finanzen. 
Im Hinblicke auf die durch § 3 der Allerhöchsten Verordnung vom 28. Mai 1901, 
die Errichtung neuer Rentämter in St. Ingbert und Neu-Ulm betreffend, — Gesetz- 
und Verordnungsblatt S. 452 — ertheilte Ermächtigung wird bestimmt, daß die K. Rent- 
ämter St. Ingbert und Neu-Ulm am 1. August 1901 ihre Wirksamkeit zu beginnen haben. 
München, den 11. Juni 1901. 
  
Dr. Frhr. v. Riedel. 
  
Hofdienst-Nachricht. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 27. Mai ds. Is. den K. Kammer- 
junker, Hauptmann und Batteriechef im 
3. Feld-Artillerie-Regiment Guido Belli 
von Pino auf sein allerunterthänigstes An- 
suchen zum Königlichen Kämmerer zu ernennen. 
öniglich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
  
  
Im Namen Seiner Majestät des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 30. Mai ds. IJs. 
allergnädigst bewogen gefunden, 
dem K. Rittmeister a. D., K. württem- 
bergischen Kammerherrn Gustav Grafen Adel- 
mann von Adelmannsfelden in Berg 
bei Landshut für das ihm von Seiner König- 
—––□. —– 
  
lichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen 
verliehene Komthurkreuz des großherzoglich 
sächsischen Hausordens der Wachsamkeit oder 
vom weißen Falken, 
dem im Dienste Seiner Königlichen Hoheit 
des Prinzen Georg von Bayern stehenden Leib- 
jäger Michael Kugler für den ihm von 
Seiner Majestät dem Sultan verliehenen groß- 
herrlich türkischen Medschidje-Orden V. Klasse, 
dem K. Stabsoberinspektor Karl von Hartz 
und dem K. Sicherheitskommissär Gustav 
Haager in München für das ihnen von 
Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge 
von Sachsen verliehene Ritterkreuz II. Ab- 
theilung des großherzoglich sächsischen Haus- 
ordens der Wachsamkeit oder vom weißen 
Falken, ferner den K. Schloßdienern Johann 
Aumüller und Max Bockmeier in München 
für die ihnen von Seiner Königlichen Hoheit dem 
Großherzoge von Sachsen verliehene großherzog- 
lich sächsische silberne Anerkennungsmedaille, 
die Bewilligung zur Annahme und zum 
Tragen zu ertheilen.
	        
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