Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

M 30. 465 
§9. 
Die Entlüftungsvorrichtungen der Apparatenräume und der Apparate müssen durch das 
Dach derart in das Freie geführt werden, daß die abziehenden Gase und Dünste nicht in 
angrenzende geschlossene Räume gelangen oder die Nachbarschaft belästigen können. Das 
Einleiten von Entlüftungsrohren in Kamine ist verboten. · 
8 10. 
Die Apparate zur Herstellung und Aufbewahrung von Acetylengas müssen sammt 
ihrer Ausrüstung aus einem gegen Formveränderung und Durchrosten genügend widerstands- 
fähigen Materiale (Schmied-, Walz-, Gußeisen, Stahl) in fachgemäßer Weise hergestellt sein. 
Die Verwendung von Weichloth ist verboten. 
Entwickler und Gasbehälter müssen von einander getrennt sein. Zwischen beiden muß 
eine Wasserabsperrvorrichtung eingeschaltet sein. 
11. 
Für die Herstellung von Apparaten und Gasrohrleitungen ist die Verwendung von 
reinem Kupfer verboten. 
§ 12. 
Die Apparate müssen so eingerichtet sein, daß in denselben kein höherer Druck als ein 
Ueberdruck von 1 Atmosphäre und keine höhere Temperatur des Wassers im Entwickler als 
1000 Celsius entstehen kann, und müssen Sicherheitsvorrichtungen besitzen, welche das Auf- 
treten eines höheren Ueberdruckes und einer höheren Temperatur ausschließen. 
Die Apparate müssen ferner so eingerichtet sein, daß sie entweder eine vollständige 
Entlüftung vor der Inbetriebsetzung gestatten oder das Entweichen des Gasluftgemisches so 
lange ermöglichen, als das entwickelte Gas mit entleuchteter (blauer) Flamme brennt. 
§ 13. 
Die Leitungen müssen bis zu einem Ueberdruck von ½ Atmosphäre vollkommen dicht 
sein und so gelegt werden, daß sie vor äußerer Verletzung geschützt sind. 
8 14. 
Zur Beobachtung des Druckes muß zwischen dem Gasapparat und der Gasrohrleitung 
ein genügend langes, stets mit Wasser gefülltes und durch einen Hahn abschließbares Wasser- 
manometer angebracht sein. 
§ 15. 
Die Aeetylenanlagen müssen mit einer gut wirkenden Reinigungsvorrichtung versehen 
sein, durch welche die vorhandenen Verunreinigungen (Phosphorwasserstoff, Ammoniak u dergl.) 
entfernt werden.
	        
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