Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
V. Im Departement des Kirchen-= und Schulwesens. 
7. Kanzlist und Kanzleigehülfe an der 
landwirthschaftlichen Anstalt zu Hohen- 
heim, 
9. Unterbedienstete an den Unterrichts-, 
Bildungs= und Erziehungs-Anstalten 
und den mit solchen verbundenen 
Instituten: 
A. Bei der Universität Tübingen 
(allgemeine Verwaltung). 
2c. 
Hausdiener. 
B. Bei den Universitätsinstituten 
zu Tübingen. 
a) Universitätsbibliothek: 
rc. 
Hülfsaufwärter; 
c) Chemisches Institut: 
erster Diener; 
zweiter Diener; 
e) Geologisch-mineralogisches Institut: 
Diener; 
f)Zoologisches Institut: 
Diener; 
k) Chirurgische Klinik: 
rc. 
Maschinist; 
1) Frauenklinik: 
2c. 
Portier; 
o) Psychiatrische Klinik: 
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Schreibgehülfe. 
C. Bei der landwirthschaftlichen 
Anstalt zu Hohenheim. 
statt: „(Feldaufseher)“ ist zu setzen: 
„(Gutsaufseher)“. 
D. Bei der technischen Hochschule 
zu Stuttgart. 
verster Diener (Hausmeister), 
zweiter, dritter und vierter Diener. 
  
unverändert. 
unverändert. 
  
Die Anstellung erfolgt 
in der Regel im 
des Vorrückens. 
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