Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

W 32. 
481 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
G. Bei der Thierärztlichen Hoch- 
schule zu Stuttgart. 
statt: „Pferdewärter“ ist zu setzen: 
„Wärter, 
Hausdiener.“ 
L. Bei den Gymnasien 
a) bei dem Eberhard-Ludwigs- 
Gymnasium zu Stuttgart: 
rc. 
Famulatsgehülfe; 
c) bei dem Real-Gymnasium 
zu Stuttgart: 
2c. 
Heizer und Maschinenwärter; 
O. Bei den 4evangelischen Schul- 
lehrerseminarien 2c. 
ist statt: „Schuldiener“ zu setzen: 
„Diener“. 
P. Bei den 2 katholischen Schul- 
lehrerseminarien 2c. 
ist statt: „Schuldiener“ zu setzen: 
„Diener“. 
10. Diener bei den Sammlungen des 
Staates: 
KA. Bei der Königlichen öffent- 
lichen Bibliothek zu Stuttgart. 
2c. 
Buchbinder 
  
  
  
1 
unverändert. 
V. Großherzogthum Baden. 
I. Ministerium des Großherzogl. Hauses und der auswärtigen Augelegenheiten. 
2. Eisenhahnverwaltung. 
Unter Ziffer 4 ist zu setzen anstatt 
„Werkschreiber“: 
Rechnungsgehülsen, Rechnungs- 
führer (Werkschreiber). 
  
  
Generaldirektion der 
Staatseisen- 
bahnen. 
  
  
1 Diejenigen Stellen, für 
welche die Besähigung 
durch Ablegung einer 
Prüfung nachzuwei- 
sen ist, sind mit einem 
bezeichnet. 
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