Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
selbst ist, bei welcher die An- 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an heiche die 
ewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde Bemerkungen. 
stellung gewünscht wird. 
  
  
II. Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts. 
Nach Ziffer 1 ist beizufügen: 
1 a. Schreibgehülfen der Notariate. 
Anstatt der bisherigen Ziffer 2: 
2. Kanzleidiener, Hülfsdiener, Heizer 
des Ministeriums der Gerichte, 
Staatsanwaltschaften und Nota- 
riate. 
Nach Ziffer 4 ist beizufügen: 
4 a. "##Erste, #zweite und dritte 
Kanzleigehülfen und #Büreau- 
assistenten der Notariate. 
  
  
  
Ministerium der 
Justiz, des Kultus 
und Unterrichts. 
  
VI. Großherzogthum Hessen. 
IV. Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen. 
(Centralblatt 1900 S. 456.) 
Den Stellen treten hinzu: 
2 Kanzlisten und 2 Diener bei der 
Lotteriedirektion, 
1 Kanzlist und 1 Kassendiener und 
Wärter bei der Staatsschulden- 
kasse, 
1 Magazinaufseher bei der Main— 
Neckar-Eisenbahn. 
  
  
  
  
VII Großherzogthum Meckhlenburg-Schwerin. 
Diener bei dem Grundbuchamte für 
ritterschaftliche Landgüter zu 
Schwerin. 
  
  
Militär-Departement 
Ministerium der 
Finanzen 
Großherzogliches Geistige Besähigung 
Bestehen der niederen 
Prusung. 
zu Schwerin.
	        
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