Metadata : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1828. (5)

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18

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für  das

K  5

ni  greich  Bayern.

 

UI.  Stück.  München,  Mondtags  den  10.  August  1828.

 

Inhalt.
Abschled  für  die  Stände-Versammlung  des  Königreichs  Bayern.

 

Ludwig,

von  Gottes  Gnaden,  König  von  Bayern,
2c.  2c.

Ue  Gruß  zuvor,  Liebe  und  Getreue,
  Stände  des  Reichs!

Wir  haben  Uns  bey  dem  nunmehr
eingetretenen  Schluße  des  Landtages  über
die  Uns  übergebenen  gemeinschaftlichen  Beschlüsse
  der  beyden  Kammern  der  Stände-Versammlung,
  so  wie  über  die  Berathungs-Verhandlungen
  derselben  ausführlichen  Vortrag
  erstatten  lassen,  und  ertheilen  hierauf,
nach  Vernehmung  Unseres  Gesammt-Ministeriums

  und  Staatsrathes,  Unsere
Königlichen  Entschließungen,  wie  folgt:
1.
Beschlüsse  der  Kammern  über  die  Ger
setzes-Entwürfe.
A.  Das  Staatöguk  betreffend.

Das  nach  erfolgter  Zustimmung  der
Stände  am  90.  März  des  laufenden  Jahres
von  Uns  in  verfassungsmäßiger  Form  erlassene
  Gesetz  über  das  Staatsgut  ist  bereits
  durch  das  Gesetzblatt  vom  10.  des
nämlichen  Monats  im  I.  Stücke  verkündet
worden.

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