n Gesetz
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blatt
für das
K 5
ni greich Bayern.
UI. Stück. München, Mondtags den 10. August 1828.
Inhalt.
Abschled für die Stände-Versammlung des Königreichs Bayern.
Ludwig,
von Gottes Gnaden, König von Bayern,
2c. 2c.
Ue Gruß zuvor, Liebe und Getreue,
Stände des Reichs!
Wir haben Uns bey dem nunmehr
eingetretenen Schluße des Landtages über
die Uns übergebenen gemeinschaftlichen Beschlüsse
der beyden Kammern der Stände-Versammlung,
so wie über die Berathungs-Verhandlungen
derselben ausführlichen Vortrag
erstatten lassen, und ertheilen hierauf,
nach Vernehmung Unseres Gesammt-Ministeriums
und Staatsrathes, Unsere
Königlichen Entschließungen, wie folgt:
1.
Beschlüsse der Kammern über die Ger
setzes-Entwürfe.
A. Das Staatöguk betreffend.
Das nach erfolgter Zustimmung der
Stände am 90. März des laufenden Jahres
von Uns in verfassungsmäßiger Form erlassene
Gesetz über das Staatsgut ist bereits
durch das Gesetzblatt vom 10. des
nämlichen Monats im I. Stücke verkündet
worden.
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