Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

.W 33. 499 
  
Darlegung und Beurtheilung der Einkommensverhältnisse durch das Bezirkskommando. 
(Ziffer 11 a der Ausführungsbestimmungen.) 
  
  
  
Erörterung derjenigen Thatsachen, welche die Annahme dauernder völliger Erwerbsunfähigkeit 
begründen. 
(Ziffer 11b der Ausführungsbestimmungen.) 
[Nur auszufüllen, wenn Antragsteller noch nicht das 55. Lebensjahr vollendet hat.