Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

Mua. 503 
behufs Erreichung des Gestellungsortes die Eisenbahn benutzenden Einberufenen und die 
Entschädigung der Eisenbahnen für diese Leistung eingeführt worden, welche als Anlage IIIa 
der Militär-Transport-Ordnung einzufügen sind. 
Hierauf wird mit dem Bemerken hingewiesen, daß diese die Militär-Transport-Ordnung 
ergänzenden Bestimmungen auch für die bayerischen Eisenbahnverwaltungen Giltigkeit besitzen. 
München, den 10. Juli 1901. 
Dr. Graf v. Trailsheim. Frhr. v. Asch. 
  
Nr. 15757. 
Bekanntmachung, die Errichtung neuer Bezirksämter betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Im Hinblicke auf die durch § 3 der Allerhöchsten Verordnung vom 12. Juli 1900, 
die Errichtung neuer Bezirksämter betreffend, (Ges.= u. V.-Bl. S. 696) ertheilte Ermächtigung 
wird bestimmt, daß das K. Bezirksamt Mainburg am 1. Oktober 1901 seine Wirksamkeit 
zu beginnen hat. 
München, den 16. Juli 1901. 
Dr. rhr. v. Feilitzsch. 
Bekanntmachung, das Fideikommiß derbreherr Waitz von Eschen auf Emmerichshofen 
etreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bapern 
wird von dem unterfertigten K. Oberlandesgerichte unter Bezugnahme auf das Ausschreiben 
im Gesetz= und Verordnungsblatte des Königreichs Bayern vom Jahre 1894 S. 55 das 
von Julius Cornelius Friedrich Freiherrn Waitz von Eschen auf Emmerichshofen unter 
dem Namen 
Fideikommiß der Freiherrn Waitz von Eschen auf Emmerichshofen 
gestiftete Fideikommiß betreffend, beurkundet, daß der genannte Stifter Julius Cornelius 
Friedrich Freiherr Waitz von Eschen laut notarieller Urkunden vom 11. August 1900, 
vom 22. Mai 1901, vom 18. Juni 1901 und vom 26. Juni 1901 die Bestimmungen 
in § 3 Nr. IV und Nr. VIII Abs. 2 der Bestätigungsurkunde des unterfertigten Gerichts 
vom 10. Jannar 1894 mit Zustimmung seiner großjährigen Söhne Sigmund Adolf August 
Freiherr Waitz von Eschen und Karl Sigismund Freiherr Waitz von Eschen gemäß 
§ 94 des Fideikommißedikts in folgender Weise geändert hat: 
  
 
	        
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